Vorabinformation zur Fußball EM 2024 in Deutschland - Mögliche Flugbeschränkungen?

Vorabinformation zur Fußball EM 2024 in Deutschland - Mögliche Flugbeschränkungen?

Veröffentlicht von , 05. Dezember 2023

Liebe Luftsportfreunde,

folgende Vorabinformation zur Fußball EM 2024 wurde uns übermittelt:

„Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Fliegerinnen und Flieger,

mit Bezug zu den Nachfragen auf der DAeC Hauptversammlung zu möglichen Flugbeschränkungen während der Fußball EM 2024, teile ich Ihnen hier den derzeitigen Informationsstand mit.

Die Fußball EM findet vom 14.06.2024 bis 14.07.2024 an folgenden Spielorten statt: Berlin, Dortmund, Düsseldorf, Frankfurt, Gelsenkirchen, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart. Das Eröffnungsspiel soll in München und das Finale in Berlin stattfinden. Insgesamt werden 51 Spiele ausgetragen.

Grundsätzlich erfolgen die Risikobewertung und Sicherheitseinstufung der EM-Spiele durch die jeweils zuständigen Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes. Etwaige daraus geforderte Flugbeschränkungen werden durch das BMDV umgesetzt.

Die 51 Spiele der EM werden dabei einzeln betrachtet und kategorisiert. Daraus folgt, dass es keine pauschalen Flugbeschränkungen für alle Spiele / Spielorte geben soll. Ausnahme sind hier wahrscheinlich Aufstiegsverbote für unbemannte Fluggeräte im Nahbereich aller Spielorte.

Bekannt sind bislang jedoch nur (fast) alle Spiele der Gruppenphase, für welche die abschließende Sicherheitsbewertung vermutlich Anfang 2024 erfolgen wird. Die Partien der K.o.-Runde sind naturgemäß noch nicht bekannt. Eventuelle Flugbeschränkungen für Spiele der Gruppenphase können daher wahrscheinlich mit mehreren Wochen Vorlauf bekannt gegeben werden, für Spiele der K.o.-Runde jedoch nur kurzfristig.

Ein mögliches Modell für Flugbeschränkungen, während Risiko-/Hochrisikospielen liegt noch nicht vor. Denkbar sind Flugbeschränkungen anhand einer ED-R (Radius noch unbekannt) oder auch TMZ/RMZ.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass nicht nur die beteiligten Nationen (u.a. Ukraine und Israel sind mögliche Teilnehmer) zu Beschränkungen führen können, sondern bspw. auch besuchende Staatsgäste einzelner Partien (bspw. Türkei).

Seitens BMDV ist eine bestmögliche Planbarkeit von eventuellen Flugbeschränkungen vorgesehen. Das Modell der Invictus Games in Düsseldorf (eine NfL, viele kurzfristige Beschränkungsoptionen) soll dabei keine Anwendung mehr finden.

Für eine Berücksichtigung von Luftsport-Events während des EM-Zeitraums, bitte ich Sie mir relevante Termine (z.B. Wettbewerbe auf Landes-/Bundesebene) bis Ende des Jahres zukommen zu lassen. Ich werde diese dann über das BMDV den Sicherheitsbehörden zukommen lassen und ggf. Regelungen für den Luftsport koordinieren.

Mit freundlichen Grüßen

Habbo Brune, Vorsitzender Bundesausschuss Unterer Luftraum

h.brune@daec.de