L-Lizenzen und Versicherungsschutz

Text, Fotos: Emil Pluta

L-Lizenzen und Versicherungsschutz

Veröffentlicht von , 27. April 2020

Text, Fotos: Emil Pluta

In dem Beitrag „Die neuen Europäischen Prüflizenzen“ wurde die Umwandlung der Technischen Ausweise in L-Lizenzen beschrieben. Mittlerweile haben viele Inhaberinnen und Inhaber eines solchen „blauen Ausweises“ Gebrauch von ihrem Recht gemacht und beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) den Antrag auf Umschreibung eingereicht.

Wir möchten an dieser Stelle direkt auf die begrenzte Gültigkeit der Lizenzen hinweisen. Um die Berechtigungen zu verlängern, kann ein Nachweis über durchgeführte und freigegebene Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Daher hebt mindestens die unterschriebenen Befund- und Arbeitsberichte der Maßnahmen inklusive der Freigabebescheinigung auf oder führt bestenfalls eine Liste über durchgeführte Freigaben. Es kann beispielsweise die „Logbuch“ Vorlage auf der LBA Internetseite (Anlage 1 zur Form 19.K) verwendet werden:

LBA, Technik, Umweltschutz, Antragsformulare

L-Lizenz, Deckblatt, Beispiel

Weiterhin ist der Versicherungsschutz für Freigabeberechtigtes Personal ein wichtiges Thema. Es sollte allen Ausweis-Umschreiber/innen bekannt sein, dass Instandhaltungsfreigaben mit der L-Lizenz auf eigene Verantwortung erteilt werden. Das bedeutet, dass ihr für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation verantwortlich seid und im Schadensfall persönlich haftet. Wichtig: Handelt also nur im Rahmen eurer wirklichen Berechtigungen und seid euch derer bewusst.

Der AEROCLUB | NRW hat bereits vor einigen Jahren eine Rahmenversicherung abgeschlossen, um einen Haftpflicht-Versicherungsschutz für Freigabeberechtigtes Personal zu bieten. Bisher war dies für die ehemaligen Prüfer Klasse 3 vorgesehen. Nun kommen auch die Inhaber/innen mit umgeschriebener Part-66 L-Lizenz in diese Position. Hierzu gilt: Ihr seid Haftpflicht versichert, wenn ihr Freigaben an einem im AEROCLUB gelisteten Luftfahrzeug durchführt, dessen Halter ebenfalls Mitglied im Landesverband ist.

In der Geschäftsstelle des Landesverbandes legen wir ein Register der Mitglieder mit L-Lizenz an, um einen Überblick über die Berechtigungen zu erhalten und euren Versicherungsschutz gewährleisten zu können. Schickt bitte einen Scan eurer L-Lizenz an TA@aeroclub-nrw.de.

Informiert euch vor der ersten Instandhaltungsfreigabe über die Rahmenversicherung.

Bei Rückfragen: pluta@aeroclub-nrw.de