Informationen der Segelflugkommission zur Wiederaufnahme des Segelflugbetriebes in den Vereinen des AEROCLUB NRW

Text: Segelflugkommission NRW

Informationen der Segelflugkommission zur Wiederaufnahme des Segelflugbetriebes in den Vereinen des AEROCLUB NRW

Veröffentlicht von , 09. Mai 2020

Text: Segelflugkommission NRW

Aktualisierung: 12.5.2020

Bei der Sportministerkonferenz (SMK) der Länder (am 28.4.2020) wurde eine Wiederaufnahme von Sport und der stufenweise Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb beschlossen. Dabei ist der Spitzen- und Breitensport, wie er in den Vereinen des AEROCLUB NRW betrieben wird, eingeschlossen.

Neben Bund, Ländern und Kommunen sind vor allem auch der Deutsche Olympischen Sportbund (DOSB) und seine Mitgliedsorganisationen aufgefordert, ihre Beiträge zu einer verantwortlichen Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes zu leisten. Im Rahmen der schrittweisen Wiederaufnahme des Sportbetriebs ist es Aufgabe des organisierten Sports, insbesondere des (DOSB) seiner Spitzenfachverbände und der Landessportbünde, mit sportartenbezogenen Konzepten einen verantwortungsvollen Umgang für den Sportbetrieb zu ermöglichen.

Die Maßnahmen der Sportministerkonferenz und die Leitplanken des DOSB sind die Basis mit der die DAeC-Bundeskommission Segelflugsport einen DAeC-Leitfaden für den Wiederbeginn des Luftsports erstellte. Die Segelflugkommission NRW schließt sich dem von kompetenter Seite abgefassten Leitfaden an und empfiehlt diesen den Mitgliedsvereinen des AEROCLUB NRW.

Die im Leitfaden vorgeschlagenen Maßnahmen werden letztlich von der gültigen Virenschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes und den Maßnahmen der örtlichen Behörden mitbestimmt. Die Virenschutzverordnung hat Gesetzes Charakter. Für die Einhaltung der Verordnung ist der jeweilige Vereinsvorstand verantwortlich. Aus diesem Grund ist die Kenntnis der gültigen Virenschutzverordnung wichtig. Die §§ 1, 2, 7 und 9 beziehen sich u.a. auf das Fliegen mit Doppelsitzern. In der Virenschutzverordnung, in den Maßnahmen zur Sportministerkonferenz und dem Leitfaden für den Wiederbeginn wird die Einhaltung des Mindestabstandes von Personen jeweils betont. Ergänzend empfehlen wir den Leitfaden zur Desinfektion im Betrieb des Luftsports, der vom DAeC-Bundesausschuss Technik erstellt wurde.

Die Segelflugkommission nimmt gern Anregungen und Fragen zur Wiederaufnahme des Flugbetriebes entgegen. E-Mail: baumgartl@aeroclub-nrw.de

Text: Segelflugkommission NRW

*Der markierte Absatz wurde am 12.5.2020 aktualisiert. Hintergrund dafür ist die neuen Coronaschutzverordnung, die ab 11.5.2020 gültig ist.