FI(A)-Lehrgang 2022

FI(A)-Lehrgang 2022

Veröffentlicht von , 28. September 2021

Wir freuen uns, für euch nun endlich auch in NRW einen Lehrgang für Motorfluglehrer FI(A) anbieten zu können! Seit Jahren das gleiche Bild: Die Fluglehrer werden älter und Nachwuchs fehlt derzeit. Denn: Die Kosten sind hoch, nur wenige gewerbliche Schulen boten den Lehrgang bislang an. Daneben hielten sich Gerüchte hartnäckig, Motorfluglehrer könnten nur CPL- oder ATPL-Inhaber werden. Dabei verfügen die Vereine über viele geeignete PPL-Inhaber, die von den Vorständen nur zu gern auf einen Fluglehrer-Lehrgang entsandt worden wären.

Genau diese Möglichkeit wird es nun geben:

Kostengünstig auf dem eigenen Vereinsflugzeug und in räumlicher Nähe zum eigenen Flugplatz bilden wir eure ausgesuchten Mitglieder zum Motorfluglehrer aus!

Wir setzen dabei auf die große Erfahrung unseres ausgesuchten Ausbilder-Teams, darunter auch Fluglehrer-Prüfer, die die Anforderungen der Luftfahrtbehörden an Lehrgang und Anwärter genau kennen und seit langer Zeit bereits erfolgreich Motorfluglehrer ausgebildet haben.

1. Übersicht Ausbildung

1.1         Anmeldeschluss:  30. November 2021

1.2         Teilnehmer: Mitglieder des Landesverbands NRW, Nicht-Mitglieder können freie Plätze nutzen.

1.3         Lehrgangsgebühr: Die Lehrgangsgebühr für die komplette Theorieausbildung und Kostenerstattung der Ausbilder beträgt 1.900 Euro für Mitglieder des Landesverbands NRW, für Mitglieder anderer Landesverbände 2.500 Euro und für Nicht-Mitglieder im DAeC 4.000 Euro. Bei Nicht-Teilnahme am Seminar „Lehren und Lernen“ reduziert sich die Lehrgangsgebühr um 200 Euro.            

1.4         Rechnung: Als Bestätigung der verbindlichen Buchung des Lehrgangsplatzes durch die ATO erhält jeder Teilnehmer eine Rechnung über die o.g. Lehrgangsgebühr. Diese ist vor Beginn des Lehrgangs wie auf der Rechnung angegeben zu überweisen.

1.5         Flugkosten: Zur praktischen Ausbildung sollen vor allem die eigenen Vereinsflugzeuge genutzt werden, die bereits als Ausbildungsflugzeuge der ATO des Landesverbands NRW gemeldet sind. Jeder Teilnehmer bringt sein „eigenes“ Ausbildungsluftfahrzeug mit und rechnet nach Ende der Ausbildung alle Flugkosten nach Absprache mit den Vereinsvorständen ab (die Vereine gewähren hier regelmäßig Sonderkonditionen nach Absprache).

Es ist beabsichtigt, dass die Motorflugkommission den entsendenden Vereinen des LV NRW einen Zuschuss zu den Flugkosten gewährt.

Der Vorteil: Neben deutlich niedrigeren Kosten lernt der Fluglehrer-Anwärter auf dem LFZ, das er später auch zur Ausbildung im Verein nutzt.

Sollte kein Vereinsflugzeug zur Verfügung stehen, können auch LFZ in Oerlinghausen gechartert werden oder nach Absprache weitere LFZ genutzt werden (z.B. „Eigner-LFZ“).

Die Prüfung wird immer auf einem LFZ der Klasse „SEP(land)“ geflogen, zur Ausbildung können in Teilen auch TMG nach Absprache genutzt werden.

Die Ausbilder erhalten je geflogener Blockstunde 50,-€ als Aufwandsentschädigung.

Voraussetzung für alle LFZ:

  • Das Luftfahrzeug ist in der DE.ATO.NWDU.150 zur Ausbildung angemeldet (Aufnahme von übrigen LFZ in die ATO nach Absprache möglich)
  • Das Luftfahrzeug ist zur PPL(A)-Ausbildung tauglich (ausgestattet u.a. mit künstlichem Horizont, Kurskreisel, VOR, GPS)
  • Das Luftfahrzeug ist Vollkasko-versichert
  • Der Halter des Luftfahrzeugs erklärt die Übernahme des vertraglich geregelten Selbstbehalts, bzw. entbindet die Ausbilder vorab schriftlich
  • Der Teilnehmer hat auf dem Ausbildungsluftfahrzeug ausreichende Erfahrung
  • Ein eingeteilter Ausbilder hat Erfahrung auf dem Ausbildungsluftfahrzeug oder wird auf Kosten des Teilnehmers theoretisch und praktisch eingewiesen.

1.6         Grundlagen: Die Ausbildung erfolgt nach den Vorgaben der Ausbildungsakte „Lehrberechtigung FI(A)“ der DE.ATO.NWDU.150.

Die gesamte Ausbildung erfolgt gemäß der Vorgaben des Part FCL, insb. FCL.915, FCL.905.FI, 930.FI und der dazugehörigen AMC.

1.7.        Theoretische Ausbildung

1.7.1. Ausbildungsseminar „Lehren und Lernen“:

Freitag, 04. Februar 2022, bis Donnerstag, 10. Februar 2022 in den Unterrichts- und Seminarräumen der Flugschule in Oerlinghausen.

1.7.2. Theoretische Fachausbildung:

Fach-theoretische Ausbildung an vier Wochenenden in Oerlinghausen

  • Freitag, 11. Februar, bis Sonntag, 13. Februar 2022
  • Freitag, 18. Februar, bis Sonntag, 20. Februar 2022
  • Freitag, 25. Februar, bis Sonntag, 27. Februar 2022
  • Freitag, 04. März, bis Sonntag, 06. März 2022

Für Unterbringung und Verpflegung + Tagungsgetränke am Standort Oerlinghausen fallen Kosten i. H. v. 90 € je Nacht an, die separat mit der Schule abgerechnet werden.

1.8.        Praktischer Ausbildungslehrgang: Im Anschluss an einem Ausbildungs-Flugplatz der ATO nach individueller Absprache zwischen FI-Ausbilder und –anwärter.

1.9.        Kompetenzbeurteilung: Nach Abschluss des praktischen Ausbildungslehrgangs

1.10.     Erteilung der Ausbildungserlaubnis nach Eingang der neuen Lizenz mit eingetragener Lehrberechtigung und Einweisung in die Vorgaben der ATO im Verein.

2. Bedingungen und Voraussetzungen für die Ausbildung

2.1         Nachzuweisende Flugerfahrung:

  • 200 Flugstunden auf SEP oder TMG, davon mindestens 150 Stunden als PIC
  • Vorab-Testflug entspr. einer Klassenberechtigungsprüfung CR SEP(land) Bitte sprecht uns für einen Termin an (Ansprechpartner unter 4.)!
  • 10 Stunden Instrumentenflugausbildung (≙ CVFR)
  • 20 Stunden VFR-Überlandflug
  • mind. PPL(A)-Inhaber
  • 30 Stunden Flugerfahrung als PIC in der Klasse des Ausbildungsflugzeugs, davon mindestens fünf Stunden in den letzten sechs Monaten vor dem Vorab-Testflug auf dem LFZ-Typ, der zur Ausbildung genutzt wird (FCL.930.FI a))
  • VFR-Überlandflug über 540 Kilometer als PIC mit zwei Zwischenlandungen

2.2         Voraussetzungen der FI(A)-Anwärter

  • Gute fliegerische Begabung
  • fundiertes theoretisches Fachwissen der spezifischen Kenntnisse eines Piloten (mind. PPL-Wissen) in den Fächern:
    • Navigation
    • Flugplanung und -durchführung
    • Meteorologie
    • Luftrecht
    • Kommunikation
    • Grundlagen des Fliegens
    • Allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse
    • Betriebliche Verfahren
    • Menschliches Leistungsvermögen
  • guter fliegerischer Erfahrungsschatz
  • Gute Auffassungsgabe
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Leistungsbereitschaft und Einsatzwillen
  • Zuverlässigkeit, Kontaktfähigkeit und kameradschaftliches Wesen
  • Gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit

3. Ablauf der Ausbildung

3.1         Theoretisches Ausbildungsseminar „Lehren und Lernen“: Diese Ausbildung entfällt für Inhaber einer gültigen oder vor kurzem abgelaufenen Lehrberechtigung CRI oder FI(S). Eine Lehrberechtigung für Luftsportgeräte ist nicht ICAO-konform und kann daher nicht angerechnet werden.

3.2         Technische Unterrichtseinheiten: An vier weiteren Wochenenden werden technische Kenntnisse vertieft. Die Ausbilder prüfen Wissensstände ab und vermitteln zusätzliche Inhalte, die für die spätere Tätigkeit als Fluglehrer essentiell sind.

3.3         Lehrproben Der Anwärter ist bereits ein erfahrener Pilot auf Motorflugzeugen. Er bereitet mit dem Wissen des ersten Ausbildungsabschnitts je einen 45-minütigen Unterricht während der technischen Unterrichte vor und bildet damit die Lehrgangskollegen weiter. Mit diesem Unterricht übt er seine Kenntnisse als Lehrer in der theoretischen Aus- und Weiterbildung von Piloten.

3.4         Praktische Ausbildung

Der Anwärter schult seine „Schüler“ (die von den Ausbildern simuliert werden) in sämtlichen Ausbildungsabschnitten der Ausbildungsakte „PPL(A)“. Hierbei liegt das Haupt-Augenmerk auf den Vor- und Nachbesprechungen, die vom Anwärter vorzubereiten sind und durch den Ausbilder umfangreich nachbesprochen werden.

Zur Festigung der erlernten Kenntnisse führt der Anwärter auch Schulungsflüge auf dem Fluglehrersitz mit Lehrgangskollegen durch. Im Rahmen der begleitenden Ausbildung und als Vorbereitung auf die Kompetenzbeurteilung hält er einen weiteren theoretischen Unterricht ab.

3.5         Kompetenzbeurteilung

Nach Abschluss der beiden Ausbildungsteile muss der Kandidat eine Kompetenzbeurteilung bei einem Fluglehrer-Prüfer (FIE(A)) bestehen. Die Unterlagen dieser Kompetenzbeurteilung werden, zusammen mit dem Ausbildungsnachweis der ATO an die für den Kandidaten zuständige Behörde übermittelt. Es empfiehlt sich, die Erteilung der Berechtigung vor Ablauf von sechs Monaten zu beantragen.

Diese Behörde stellt dann ein neues Lizenzpapier aus, welches die neue Lehrberechtigung ausweist, die für je drei Jahre gültig ist.

CPL- und ATPL-Inhaber erhalten diesen Eintrag: „FI(A) rP“.

PPL-Inhaber absolvieren zeitgleich mit der Kompetenzbeurteilung zum FI(A) auch die zum CRI(A).

Sie erhalten somit die beiden Einträge: „FI(A) LAPL-only rP“, sowie „CRI(A)“. Damit können sie in den Vereinen auch die Schulflüge mit Lehrer für die Vereinsmitglieder mit PPL(A) durchführen und deren Berechtigungen alle zwei Jahre verlängern sowie „Umschüler“ für die Klassen TMG u. SEP(land) ausbilden.

4. Welche Fragen habt ihr?

Bitte sprecht uns an. Wir beantworten eure Fragen gern:

Formulare sind anzufordern beim Ausbildungsleiter:

  • Verbindliche Anmeldung zum FI(A)-Lehrgang mit Angabe der Flugerfahrung
  • Meldung eigenes Ausbildungsflugzeug (nach Absprache)
  • FI-Vorab-Testflug

Nach Lehrgangsende erhält der Teilnehmer:

  • Ausbildungsnachweis (erstellt ATO)
  • Kompetenzbeurteilung (erstellt FIE)

Viel Spaß bei Anmeldung und Ausbildung,

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