Wir sind CAO

Text: Marcus Maul, CAO-Leiter und Leiter der Technischen Betriebe

Wir sind CAO

Veröffentlicht von , 19. Mai 2022

Text: Marcus Maul, CAO-Leiter und Leiter der Technischen Betriebe

Was ist eine CAO?

Die EASA hat im Laufe der Zeit festgestellt, dass die Aufteilung Part 145 als Wartung und Part CAMO als Betrieb zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit im Bereich der General Aviation und im Besonderen im Bereich der Luftfahrzeuge ELA1- und ELA2-Luftfahrzeuge nicht ganz maßgeschneidert ist.

Um diesem Zustand Rechnung zu tragen, hat die EASA die CAO (Combined Airworthiness Organization) in der Verordnung EU VO 1321/2014 Anhang Vd Part CAO definiert. Eine CAO kann die folgenden Berechtigungen erlangen:

  • Instandhaltung
  • Führung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit
  • Prüfung der Lufttüchtigkeit
  • Fluggenehmigung

Diese Berechtigungen gelten für nicht komplexe LFZ wie Segelflugzeuge, Ballone und Motorflugzeuge bis 2730 kg Abfluggewicht, einschließlich Wartung an Motoren, Propellern und Komponenten. Organisationsstruktur, Beschreibung der beteiligten Personen und deren Qualifikationen sowie die möglichen Betriebsstätten sind in der CAE (Combined Airworthiness Exposition) festgelegt. Das CAE ist unser spezifisches CAO-Handbuch. Dieses wird von dem LBA genehmigt und alle Mitarbeiter der CAO müssen die darin geltenden Verfahren befolgen.

Was dürfen wir im Rahmen der CAO machen?

Der AEROCLUB NRW aktuell das Privileg zur Instandhaltung und Prüfung der Lufttüchtigkeit, daher dürfen wir Wartung und Prüfung zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (ARC) für Segelflugzeuge, Motorsegler, Motorflugzeuge und Ballone durchführen.

Im Rahmen dieser Genehmigung können wir auch komplexe Instandhaltung durchführen. Dazu kann jeder Verein eine temporäre Betriebsstätte bei der CAO beantragen, deren Genehmigung durch die CAO intern realisiert werden kann. Mit Hilfe dieser Betriebsstätte lassen sich umfangreichen Arbeiten in Absprache und durch Anleitung eines Prüfers der CAO in einer Art realisieren, wie wir dies bereits aus den Zeiten des Luftfahrtechnischen Betriebes kennen. Zur Ernennung einer Betriebsstätte gehört neben dem technischen Leiter der Betriebsstätte auch das Werkstattdatenblatt, welches den Arbeitsumfang der Betriebsstätte klassifiziert. Die Arbeiten können dann in Absprache, Überwachung und Anleitung des entsprechenden Prüfers durchgeführt werden.

Die Prüfung der Lüfttüchtigkeit und die damit verbundene Ausstellung des ARC (Airworthiness Review Certificate) erfolgt auch durch eine von der CAO beauftrage Person mit der Qualifikation als ARS (Airworthiness Review Staff) und rundet die Dienstleistung der CAO ab.

Welche Besonderheiten haben wir in unserer Genehmigung?

Wir müssen bei dem ARC eine 100h-Kontrolle oder jährliche Kontrolle durchführen, damit wir das ARC ausstellen können. Dazu muss vom Verein oder Halter eine temporäre Betriebsstätte angemeldet werden. Diese wird dann von der CAO für die Durchführung der Arbeit genehmigt. Der Prüfer führt dann diese Wartung in Zusammenarbeit mit dem Verein bzw. Halter durch.

Wen kann man für Fragen ansprechen?

Ihre Fragen zu Themen im Bereich der CAO können Sie direkt an Marcus Maul, CAO-Leiter und Leiter der Technischen Betriebe richten. Auch die Prüfer vor Ort können kontaktiert werden.

Marcus Maul, Tel: 0203 / 77844-22, E-Mail: maul@aeroclub-nrw.de