Förderung für die zukünftigen Motorfluglehrende

Text, Foto: DAeC

Förderung für die zukünftigen Motorfluglehrende

Veröffentlicht von , 26. Oktober 2022

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Bewerberinnen und Bewerber um die Motorfluglehrerqualifikation können ab sofort in den Genuss von Förderung kommen.

Wer seit Jahren die demoskopische Entwicklung der Motorfluglehrer in Deutschland beobachtet, stellt ein steigendes Durchschnittsalter fest. Die Forderungen des Ausbildungssyllabus sind mit 30 Flugstunden während des Ausbildungslehrganges bereits umfangreich. Hinzu kommt in Deutschland noch die Forderung, beim Luftfahrt-Bundesamt die CPL-Theorie abzulegen.
 
Um den Bewerbern wenigstens von den Kosten wenigstens einen kleinen Teil abzufedern, hat die Bundeskommission Motorflug die Initiative ergriffen, um erfahrenen jungen Motorflugpiloten den Weg zum Fluglehrer zu ebnen.
 
Das Konzept der Bundeskommission sieht vor, maximal 10 Bewerbern je Jahr einen jeweils vierstelligen Betrag unter die Arme zu greifen. Vereine mit Ausbildungsberechtigung (ATO/DTO) halten die Augen offen nach zukunftsträchtigen Aspiranten und empfehlen diese der Bundeskommission. Und schließlich verpflichten sich die so Geförderten, für eine bestimmte Anzahl von Jahren als ehrenamtliche Fluglehrer im Verein tätig zu sein.
 
Dieses Konzept wurde auf dem 99. Motorfliegertag auf seiner Sitzung am 08. Oktober in Bremen verabschiedet. Es kann bereits noch in diesem Jahr in die Umsetzung, zunächst für ein Jahr, gehen.
 
Vereine, die geeignete Kandidatinnen oder Kandidaten in ihren Reihen identifizieren, können nähere Informationen zum Konzept bei der Bundeskommission Motorflug erbitten (Mail: motorflug@daec.de, Telefon: +49531 23540-54).