2.000 x 1.000 Euro für das Engagement

Foto, Text: Land NRW

2.000 x 1.000 Euro für das Engagement

Veröffentlicht von , 17. Januar 2023

Foto, Text: Land NRW

Die Landesregierung startete im letzten Jahr mit ersten Maßnahmen zur Umsetzung der Engagementstrategie. Hierzu gehört auch das Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“, das auch dieses Jahr fortgesetzt wird. Das Schwerpunktthema für die Förderperiode 2023 lautet „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern“. Anträge können ab dem 1. Januar 2023 über das Förderportal gestellt werden. Die Antragstellung endet am 1. November 2023.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die sich am jährlichen Schwerpunktthema orientieren und sich durch bürgerschaftliches Engagement auszeichnen. Passend zum Schwerpunktthema „Zukunft gestalten – nachhaltiges Engagement fördern“ sind ökologisch nachhaltige Projekte, wie beispielsweise die Einrichtung und der Betrieb eines Repair-Cafés, eine Nachhaltigkeitsberatung für Vereine und Vereinsmitglieder, die Betreuung von Foodsharing-Angeboten oder der Aufbau eines Gemeinschaftsgartens in der Nachbarschaft denkbar.

Wer kann einen Antrag stellen?

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts in Nordrhein-Westfalen können einen Antrag stellen.

Wann wird wie viel ausgezahlt?

Jedes geförderte Projekt erhält unabhängig von den Gesamtkosten des Projekts einen Festbetrag von 1.000 Euro, der nicht zurückgezahlt werden muss.

Welche Vorraussetzungen ist es?

Jedes Jahr wird pro Fördernehmer maximal ein Projekt gefördert, das im jeweiligen Förderjahr bis zum 31. Dezember durchgeführt werden und einen inhaltlichen Bezug zum jährlichen Schwerpunktthema aufweisen muss. Wichtig ist, dass mit der Umsetzung der konkreten Maßnahme, die gefördert werden soll, vor der Förderzusage (Bewilligung) noch nicht begonnen werden darf. Ausgaben, die vor der Bewilligung getätigt oder rechtlich begründet wurden, können nicht gefördert werden. Vor der Bewilligung dürfen daher keine Verträge für die Maßnahme (für das Projekt) geschlossen werden; dies betrifft alle Leistungs- und Lieferungsverträge, wie beispielsweise Käufe, Bestellungen oder auch Mietverträge. Eine Maßnahme, deren förderfähige Gesamtausgaben geringer als 1.000 Euro sind, kann nicht gefördert werden.

Welche Ausgaben werden gefördert?

Ausgaben für z.B.

  • Verbrauchsgüter
  • Bewerbung der geplanten Aktion
  •  Mietkosten für einen Pavillon oder Arbeitsgeräte am Veranstaltungstag
  • Arbeitsmittel
  • Honorarkosten

Weitere Informationen sind hier zu finden.