Ausnahmegenehmigung für Pipistrel Virus SW 128 verlängert

Text: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Ausnahmegenehmigung für Pipistrel Virus SW 128 verlängert

Veröffentlicht von , 20. Juli 2023

Text: Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Mit NfL 2021-1-2339 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur Bestimmungen festgelegt, die den Betrieb des Luftfahrzeuges Pipistrel Virus 128 SW (Velis Elektro) sowie die Ausbildung auf diesem Luftfahrzeug ermöglichen. Die Gültigkeit dieser Allgemeinverfügung endete am 30.06.2023.

Dieser Zeitraum wurde im Jahr 2021 gewählt, da davon ausgegangen worden ist, dass das EU-Verordnungsgebungsverfahren RMT.0678 bis dahin abgeschlossen worden und somit ein regulärer Einsatz von elektrisch angetriebenen Kleinflugzeugen in Ausbildungseinrichtungen möglich sei. Da dies bisher nicht erfolgt ist, wird der Betrieb des genannten Luftfahrzeuges unter den in der NfL 2021-1-2339 genannten Bedingungen bis zum 30.06.2025 genehmigt.

Diese Allgemeinverfügung kann widerrufen werden, insbesondere wenn die Europäische Kommission im Rahmen des in Verordnung (EU) 2018/1139, Artikel 71 Nr. 2 festgelegten Verfahrens zu der Bewertung gelangt, dass die Bedingungen für eine entsprechende Ausnahme nicht vorliegen.

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Bekanntmachung des BMVI.pdf