Die SFG Modellflug kann entweder nur als SFG Modellflug oder als Vorstufe bzw. Ergänzung im Rahmen einer SFG Modellflug/Segelflug betrieben werden.
Eine SFG Modellflug kann als eigenverantwortlich tätige SFG, gegebenenfalls unterstützt durch einen örtlichen Modellflugverein, tätig sein. Auch kann sie unter Fachaufsicht eines örtlichen Modellflugvereins im Rahmen einer möglichst vertraglich geregelten Partnerschaft als SFG oder Flug-AG betrieben werden. In diesem Fall müssen die Teilnehmer Mitglied im Partnerverein sein.
Bei allen Varianten beauftragt die Schulleitung ein Mitglied des Kollegiums, einen geeigneten Schüler oder eine sonstige fachkundige Person mit der Leitung der SFG. Bei einer eigenverantwortlich tätigen SFG ist der Protektor für die allgemeinen Aufgaben sowie für die fachliche Ausbildung und die Einhaltung der luftrechtlichen und sonstigen Bestimmungen verantwortlich und haftbar. Bei einer vertraglich geregelten, unter Fachaufsicht eines Vereins tätigen SFG ist der Verein verantwortlich und haftbar.
Für den Unterricht im Bauen der Flugmodelle benötigt die SFG einen Werkraum mit ausreichenden Ablagemöglichkeiten für im Bau befindliche Flugmodelle.