Auf seiner Sitzung in Duisburg am 24. September hat das Präsidium des AEROCLUB | NRW den deutschlandweit ersten Ausschuss für virtuellen Luftsport berufen. Vorsitzender des Ausschusses ist Ben Fest, dem Weltmeister des ersten virtuellen FAI-Sailplain-Grand-Prix. Auf seiner konstituierenden Online-Sitzung am vergangenen Montag hat der Ausschuss seine Arbeit aufgenommen.
Ziel ist es, bereits im nächsten Jahr einen NRW-Wettbewerb im virtuellen Segelflug durchzuführen: den „Virtual Offline Contest 2023“. Noch in diesem Jahr ist eine „Crazy Waypoint Challenge“ als Vorbereitung für den Wettbewerb geplant. Nähere Informationen dazu wird es demnächst auf der Seite des Ausschusses geben.
Die Zuständigkeit für virtuelle Sportarten liegt laut DOSB- und LSB-Definition bei den jeweiligen Fachverbänden. Voraussetzung für die Anerkennung virtueller Sportarten als Sport, ist die Gemeinnützigkeit. Im September 2021 hat der AEROCLUB | NRW eine Online-Umfrage durchgeführt, um den Bedarf von virtuellem Luftsport in seinen Vereinen und als Verbandsaufgabe zu ermitteln. Das Ergebnis war vielschichtig. Die Aussagen ließen sich clustern in die Bereiche „Sowas brauchen wir nicht“, „Das gehört zum Thema Ausbildung und Flugsicherheit“ und „Macht hin, sonst verpassen wir den Anschluss“.
Auf Initiative des Vizepräsidenten Kommunikation und Marketing, H.-Henning Blomeyer, hat sich Anfang 2022 eine Info-und-Austauschrunde (IAR) zum Thema gebildet. Die Teilnehmenden der IAR haben seitdem in regelmäßigen Online-Meetings das Aufgabenfeld geprüft und Arbeitsschwerpunkte definiert. Dazu gehören Sportentwicklung, Wettbewerbe und die Bedeutung von virtuellem Luftsport als Instrument für die Mitgliederbindung und -gewinnung der Vereine.
Mit der Berufung des Landesausschusses Virtueller Luftsport gibt das Präsidium den Engagierten einen festen Rahmen ihres Wirkens im Verband und dem Ausschuss den Auftrag die Entwicklung des virtuellen Luftsports zur anerkannten Sportart zu fördern und mitzugestalten.
Jetzt bewerben! Bis zum 31. August nehmen die Geschäftsstellen der DAeC-Landesverbände die Bewerbungen um einen Platz als Sportsoldat an.
Die Bundeswehr fördert in ihren derzeitigen Strukturen Spitzensportlerinnen und Spitzensportler, die ihr vom Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) in Kooperation mit den im DOSB organisierten olympischen und nichtolympischen Spitzenverbänden namhaft gemacht werden, indem sie als Soldatinnen und Soldaten in die Bundeswehr aufgenommen werden. Auch Segelflieger können sich um die Plätze für die Förderung bewerben.
Voraussetzungen für die Karriere als Sportsoldat sind die Teilnahme an einem Qualifikationswettbewerb, Zugehörigkeit zum D-Kader, besser noch C-Kader, Spaß am Wettbewerbsfliegen und Ehrgeiz für eine Spitzensportlaufbahn.
Mit dem heutigen Tag, den 18.06.2021 tritt das „Gesetz zur Anpassung nationaler Regelungen an die Durchführungsverordnung (EU) 2019/947“ in Kraft. Damit ist die Grundlage für die Erteilung von Betriebserlaubnissen an die Luftsportverbände geschaffen. In diesen Erlaubnissen wird zukünftig der Betrieb des Modellflugs innerhalb der Verbände bzw. für ihre Mitglieder und Gastflieger geregelt sein. Mit dem Inkrafttreten der Gesetzesänderungen geht auch die Kostenpflicht für die Betreiberregistrierung beim LBA einher. Diese Registrierungkostet ab heute 5 € für Verbandsmitglieder, die über ihren Verband gemeldet werden.
Die Bundeskommission Modellflug hat in den letzten zwei Jahren eine Vorlage für die nun anstehende Betriebserlaubnis entwickelt. In den „Standardisierten Regeln für Flugmodelle“ (StRfF) ist die Best Practice beschrieben, wie der Modellflug schon seit Jahren in Deutschland betrieben wird. Das Dokument ist in Zusammenarbeit mit allen Modellflugsparten und Fachleuten aus allen Modellflugbereichen entstanden. Es steht auf einer sehr breiten und kompetenter Basis. Es werden alle Betriebsarten vom Freiflugmodell bis zum 3D-Hubschrauber betrachtet. Das Änderungsgesetz löst mit dem heutigen Datum die bisherigen nationalen Regeln ab und spannt gleichzeitig den Rahmen dafür auf, dass in Deutschland entsprechend dem neuen EU-Luftrecht der Modellflug im Verbandsrahmen wie bisher fortgesetzt werden kann. Die beim Betrieb zu beachtenden Grundlage werden zukünftig „verbandsinterne Verfahren“ sein, sobald die Verbände per Betriebserlaubnis legitimiert sind, diese „verbandsintere Verfahren“ zu etablieren und risikobasiert fortzuentwickeln. Genau diese Aufgabe erfüllen die StRfF.
Mit der Veröffentlichung des Gesetzes tritt auch die Kostenpflicht der Betreiberregistrierung beim LBA in Kraft. Seit dem 18.06.2021 kostet jede Registrierung, die der DAeC für seine Neumitglieder an das LBA weitergibt eine Gebühr von 5 €. Entgegen der Gebühr von 20 – 50 €, die eine Einzelregistrierung beim LBA kostet, ist dies ein großer Vorteil für die Mitglieder der Verbände.
Unabhängig von der heute in Kraft getretenen nationalen Gesetzänderung bleibt die im EU-Recht geregelte Übergangsfrist für den Modellflug bis 01.01.2023 bestehen, wonach wie bisher ohne Betriebserlaubnis nach Art. 16 DVO (EU) 2019/947 im Verbandsrahmen weiterhin Modellflug praktiziert werden darf.
Noch bis zum 12. Juli 2021 sucht das Luftsportgeräte-Büro in Braunschweig eine/einen Sachbearbeiter/in im Lizenzwesen für Luftsportgeräteführer (m/w/d). Es handelt sich um eine unbefristete Vollzeitstelle. Die Bewerbung bitte an b.liersch@daec.de.
Bei der Sitzung des Bundestages am 6.5.21 entschieden sich die Abgeordneten für die Umsetzung der EU-Drohnenverordnung in nationales Recht. Darin wurden wichtige Argumente des DAeC berücksichtigt.
„[…] unsere Argumente [konnten] überzeugen […], was uns für die Zukunft optimistisch stimmt und motiviert. Staatssekretär Steffen Bilger, MdB, lobte in seinem Beitrag die gute Zusammenarbeit mit den Luftsportverbänden. Das Ergebnis gibt uns zudem Gelegenheit, weiter mit den Ministerien und Behörden an Themen zu arbeiten, um den Luftsport weiterhin mit allen Freiheiten so weit wie möglich ausüben zu können. Das Gesetz muss nun noch den Bundesrat passieren.“
Vor einigen Jahren wurde die Prüfung der Seilwinden vom LBA auf den Deutschen Aero Club (DAeC) übertragen. Irrtümlicherweise glaubten einige,dass Seilwinden nicht mehr jährlich, nachgeprüft werden müssen, da das LBA, sich für nicht mehr zuständig erklärte. Dies ist ein großer Irrtum!
Als das Prüfwesen vom LBA auf den DAeC übertragen wurde, hat der zuständige Bundesausschuss Technik die „Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden zum Starten von Segelflugzeugen, Motorseglern und anderen geeigneten Luftfahrzeugen“ (BFST) eingeführt.
Dort wird alles Technische geregelt, was den Bau und die Benutzung der Startwinden angeht. Sie bezieht sich expliziert auf die „Segelflugbetriebsordnung“ (SBO) .
Im Unterabschnitt 1300 wird die jährliche Überprüfung der im Betrieb befindlichen Startwinden beschrieben und geregelt.
Warum ich diese Information schreibe:
In den letzten Wochen wurden in mehreren Vereinen, die Aufzeichnungen der Startwinden, von den Bezirksregierungen überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass Vereine mit nicht geprüften Startwinden Starts durch führten. Diesen Vereinen wurde von der entsprechenden Bezirksregierung, der weitere Betrieb mit den Startwinden untersagt, bis diese wieder geprüft sind.
Um solchen vorprogrammierten Ärger vorzubeugen, bitte – falls nicht schon geschehen – schaut euch eure Windenakte an und konsultiert bei Bedarf euren Windenprüfer. Solltet ihr keinen haben, findet ihr die Kontakdaten zu einem Windenprüfer in der Prüferliste. Der AEROCLUB| NRW wird die aktuelle BSFT zeitnah auf dieser Seite zum Download bereit stellen.
Links
BSFT, Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden zum Starten von Segelflugzeugen, Motorseglern und anderen geeigneten Luftfahrzeugen (DAeC, Bundesausschuss Technik, Stand April 2012)
SBO, Segelflugbetriebsordnung (DAeC Bundeskommission Segelflug, Stand Januar 2020)
die Sportministerkonferenz (SMK) äußert sich zur Wiederaufnahme des Sports sowie zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb.
Geplanter Termin für die Wiederaufnahme des Sports ist frühestens der 04.05.2020. Wir wollen vorbereitet sein, und erarbeiten gerade unter Mitwirkung der Sportfachgruppen im AEROCLUB | NRW e.V. einen Plan, welcher sich an den Leitplanken des DOSB orientiert und die Vorgaben der SMK umsetzt.
Die nun folgenden Regeln hält die SMK zur Wiederaufnahme des Sportbetriebes für angemessen:
1. Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport
a. Der Sport- und Trainingsbetrieb kann nach Maßgabe der folgenden Regeln im Breiten- und Freizeitsport in einem ersten Schritt wieder erlaubt werden, wenn die Sportangebote
an der „frischen Luft“ im öffentlichen Raum oder auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen stattfinden,
sie einen ausreichend großen Personenabstand gewährleisten (1,5-2 Meter),
kontaktfrei durchgeführt werden, insbesondere bei Kontakt- und Mannschaftssportarten ohne Wettkampfsimulationen und -spiele,
die Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, konsequent eingehalten werden,
die Umkleidekabinen ebenso wie Gastronomiebereiche geschlossen bleiben,
Bekleidungswechsel, Körperpflege und die Nutzung der Nassbereiche durch die Sporttreibenden nicht in der Sportstätte stattfinden,
eine Steuerung des Zutritts zu den Sportanlagen unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt,
die Nutzung von Gesellschafts- und sonstigen Gemeinschaftsräumen untersagt wird,
Risikogruppen keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden,
keine Zuschauer zugelassen werden.
b. Vor dem Hintergrund der unter 1a. genannten Regeln wird eine Differenzierung nach bestimmten Sportarten oder Altersgruppen von der SMK sportfachlich nicht für sinnvoll erachtet.
Zusätzlich zu diesen Vorgaben der SMK orientieren wir uns ebenfalls an den nachfolgend aufgeführten
10 Leitplanken des DOSB
Distanzregeln einhalten
Körperkontakte auf das Minimum reduzieren
Freiluftaktivitäten präferieren
Hygieneregeln einhalten
Umkleiden und Duschen zu Hause
Fahrgemeinschaften vorübergehend aussetzen
Veranstaltungen wie Mitgliederversammlungen und Feste unterlassen
Trainingsgruppen verkleinern
Angehörige von Risikogruppen besonders schützen
Risiken in allen Bereichen minimieren
Zur Erinnerung:
Möglicher Termin der Wiederaufnahme des Sportbetriebes ist frühestens der 04.05.2020. Der endgültige Termin wird durch einen verbindlichen Erlass des Landes NRW bekannt gegeben.
Bis zu diesem Zeitpunkt gilt der bisherige Erlass. (d.h. kein Luftsport im Vereinsflugbetrieb unter Berücksichtigung der bekannten Ausnahmen)
Ich danke Euch für Eure bisherige Geduld und Euer Engagement um uns alle wieder sicher, in jeder Hinsicht, in die Luft zu bringen!
Am 25. Januar ist unser Ehrenpräsident Stefan Klett mit klarer Mehrheit zum Präsidenten des LSB gewählt worden. Damit verzahnen sich zwei hohe Präsidentenämter in einer Person, einer im sportpolitischen Geschehen sehr erfahrenen Person, denn Stefan ist derzeit auch Präsident des DAeC. Und er war über lange Jahre Präsident des AEROCLUB | NRW e.V. und Schatzmeister des LSB. Zum ersten Mal ist somit ein in sportlicher und politische Hinsicht aktiver Luftsportler in das höchste Amt des organisierten Sports in NRW berufen worden.
In der heutigen Zeit , wo sich gesellschaftlich Paradigmenwechsel vollziehen, sind wir Luftsportler im Speziellen und der Sport im allgemeinen angewiesen neue Wege zu finden. Eine gute Vernetzung ist da in jeder Hinsicht wichtig und notwendig.
Präsidium und Vorstand des LSB – (c) LSB NRW | Foto: Andrea Bowinkelmann
vo.v.I.: Dr. Christoph Niessen, Vorstandsvorsitzender, Mona Küppers, Vizepräsidentin, Gisela Hinnemann, Vizepräsidentin, Stefan Klett, LSB-Präsident, Dr. Eva Selic, Vizepräsidentin, Ilja Waßenhoven, Vorstand, Reinhard Ulbrich, Sprecher der Bünde im LSB, hi.v.li.: Michael Timm, Sprecher der Verbände im LSB, Diethelm Krause, Vizepräsident Finanzen, Martin Wonik, Vorstand, Jens Wortmann, Vorsitzender der Sportjugend NRW.
Boris Langanke
Die Delegierten des Verbandstages ernennen Stefan Klett zum Ehrenpräsidenten des AEROCLUB | NRW.
Stefan Klett steht am Rednerpult der Stadthalle Kamen. Für die Luftsportlerinnen und Luftsportler in NRW ist das ein vertrauter Anblick. Seit elf Jahren leitet er als NRW-Präsident durch die Jahreshauptversammlungen. So auch am vergangenen Sonntag. Um 14 Uhr beginnt der festliche Rahmen der Mitgliederversammlung mit den Grußworten, Gastvorträgen und der parlamentarische Teil schließt daran an. Business as usual. Als der Tagesordnungspunkt „Wahlen und Bestätigungen“ an der Leinwand erscheint, wird es ruhiger im großen Saal. Stefan Klett gibt die Leitung der Versammlung und auch sein Amt als Präsident des AEROCLUB | NRW ab.
Nicht unerwartet ist es, dass er zurücktritt. Erst tagszuvor war er auf der Hauptversammlung des Dachverbandes in München in seinem Amt als DAeC-Präsident bestätigt worden. Seit April hat Stefan Klett zwei Präsidentenämter inne und es war klar, dass er für die DAeC-Präsidentschaft sein NRW-Amt im November abgeben wird. Nicht überraschend trifft sein Rücktritt das Präsidium und den Verbandstag. Die Tagesordnung ist gut vorbereitet. Der Punkt Wahlen finden seit 70 Jahren im Verband statt. Und doch ist es einen merklichen Augenblick lang still. Als Stefan seine Tasche vor der Brust haltend die Bühne verlässt, setzt der Applaus ein.
Respekt, Anerkennung und Wertschätzung
Nach seinem Rücktritt ist der Stuhl des NRW-Präsidenten frei. Nur für eine kurze Zeit war der AEROCLUB | NRW präsidentenlos. Dann, zack, business as usual – Tagesordnungspunkt „Wahl“: Neue Präsidentin ist Tamara Neumann.
Seit 1981 ist Stefan Klett mit dem Luftsport in NRW, mit der Verbandsarbeit und seinen -strukturen eng verwurzelt. Seit 2001 wirkt er im Präsidium des AEROCLUB | NRW und seit 2008 hier auch als Präsident. Stefan hat viel für den Verband und seine Mitglieder getan. Die gerade frisch gewählte NRW-Präsidentin, Tamara Neumann, beschreibt in ihrer Rede Stefan auf den Punkt so: „Er ist ein politischer Mensch. Sein Engagement und seine Art zu netzwerken, hat den Luftsport in NRW vorwärts gebracht“. Was ist die richtige Ehrung, nach einer solchen Amtszeit? Die Delegierten der Hauptversammlung sind sich einig und folgen dem Vorschlag des Präsidiums, Stefan Klett zum Ehrenpräsidenten zu wählen – einstimmig.
Stefan Klett, Ehrenpräsident AEROCLUB | NRW e.V.
Stefan Klett
seit dem 24.11.2019 Ehrenpräsident AEROCLUB | NRW e.V.
Das Amt „Ehrenpräsident“ ist die höchste Präsidentenehrung, die die Ehrungsordnung des Verbandes vorsieht. Ein Ehrenpräsident ist und bleibt im Amt. Auch über den Tod hinaus. Nach Dr. Kurt Plank ist Stefan Klett der zweite Präsident, den der AEROCLUB | NRW zum Ehrenpräsidenten ernennt.
Dr. Kurt Plank † Ehrenpräsident Präsident 1984-1996
Der Pilotentag der Deutsche Flugsicherung GmbH (DFS) findet in diesem Jahr in Langen am 26. Oktober für VFR-Flieger statt. Anmeldungen zum Pilotentag sind ausschließlich über das DFS-Anmeldeportal möglich. Das Anmeldeportal ist unter www.dfs.de online.
In unterschiedlichen Fachvorträgen widmeten sich Referenten einem großen Themenspektrum: Fluginformationsdienst, Flugberatung und Flugvorbereitung, Besondere Luftraumnutzung und die Herausforderungen bei der Entwicklung von Luftfahrtkarten sind nur einige Inhalte. Auch das Luftsportgeräte-Büro wird vor Ort sein und mit seinen Fachkräften für Fragen zur Verfügung stehen.
Nach jedem Vortrag haben die Gäste Gelegenheit Fragen zu stellen. Zur weiteren Vertiefung können sich die Besucher anschließend an den Infoständen mit den entsprechenden Experten austauschen.