Wegen einer militärischen Übung hat das BMVI in der FIR Langen vorübergehend zwei Gebiete mit Flugbeschränkungen, die „ED-R Ahlen West“ und die „ED-R Ahlen Ost“, eingerichtet.

DFS, 7.5.21: 2021-1-2221.pdf

Wegen einer militärischen Übung hat das BMVI vorübergehend in der FIR München ein Gebiet mit Flugbeschränkungen, die „ED-R Inzell“, eingerichtet.

DFS, 7.5.21: NfL 20201-1-2229.pdf

Für das Forschungsprojekt VALUAS wird am 6.6.21 von 6 bis 22 Uhr (UTC) vorübergehend in der FIR Bremen ein Gebiet mit Flugbeschränkungen, die „ED-R Lindenberg“, eingerichtet.

DFS, 7.5.21: NfL 2021-1-2228.pdf

Auf Initiative und mit Unterstützung des AEROCLUB | NRW e.V. haben vier innerhalb der „ED-R Köln“ ansässige Kläger fristgerecht beim Verwaltungsgericht Berlin Klage erhoben gegen die vorübergehende Festlegung des Flugbeschränkungsgebietes anlässlich eines Staatsbesuches am 29.9.2018. Kläger sind unter anderem ein gewerblicher Luftfahrtunternehmer, der am 29.9. praktisch vollständig an der Ausübung seines Berufes gehindert wurde, ein Luftsportverein, der Halter eines Fluggeländes, Betreiber einer Segelflug-Startwinde und Halter mehrerer, zum Teil im Schulbetrieb eingesetzter Flugzeuge ist sowie zwei Piloten, darunter auch der Präsident des AEROCLUB | NRW, Stefan Klett, die am 29.9.2018 an der Ausübung ihres Sports gehindert bzw. in ihrer Freizeitgestaltung erheblich eingeschränkt wurden.

Wir werden vom Fortgang des Verfahrens berichten

 

(Foto/Grafik: B. Langanke)

Flugbeschränkungsgebiet „ED-R Köln“ anlässlich des Besuches des Präsidenten der Türkischen Republik am 29. September 2018

Das Flugbeschränkungsgebiet um Köln umfasst mit einigen Aussparungen einen kreisförmigen Zylinder mit einem Radius von 30 NM bzw. 56 km um den Flughafen Köln/Bonn und in einer vertikalen Ausdehnung vom Erdboden bis zu einer Höhe von 3048 m (10.000 ft bzw. FL100).
Die Flugbeschränkungen in dem beschriebenen Gebiet gelten am Samstag, den 29.09.2018 von 10:00 Uhr UTC (12:00 Uhr Ortszeit) bis 22:00 Uhr UTC (24:00 Uhr Ortszeit). Innerhalb der Beschränkungszeiten ist in dem Flugbeschränkungsgebiet mit einigen wenigen Ausnahmen jeglicher Flugbetrieb untersagt. Dies betrifft sowohl den Flugbetrieb nach Sichtflugregeln (VFR) als auch den Flugbetrieb nach Instrumentenflugregeln (IFR). Von den Beschränkungen ist auch der Betrieb von Ballonen sowie unbemannten Luftfahrtsystemen (Drohnen) und Flugmodellen betroffen.

Zuwiderhandlungen gegen die verfügten Flugbeschränkungen werden strafrechtlich verfolgt und können eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren nach sich ziehen. Die nordrheinwestfälischen Ordnungsbehörden sind angehalten, die Flugbeschränkungen engmaschig zu überwachen und Zuwiderhandlungen zu verfolgen.

Die rechtsverbindliche Festlegung des Flugbeschränkungsgebietes „ED-R Köln“ erfolgte am 25.09.2018 durch Bekanntgabe in der NfL 1-1436-18. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat im Kundenbereich VFR folgenden Dokumenten veröffentlicht:

Das Flugbeschränkungsgebiet um Berlin („ED-R Humboldt“) wurde mit der NfL 1-1426-18 veröffentlicht und kann ebenfalls auf der Internetseite der DFS heruntergeladen werden.

Für den Grand Départ der Tour de France 2017 in Düsseldorf wurde ein Gebiet mit Flugbeschränkungen „ED-R Tonhalle Düsseldorf“ eingerichtet.

NfL_1-1052-17

Kartendarstellung

Karte mit freundlicher Genehmigung der DFS, nicht für navigatorische Zwecke geeignet.

Quelle: DAeC e.V.

Auf Grund einer militärischen Übung hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur ein Gebiet mit Flugbeschränkungen in dem Fluginformationsgebiet BREMEN eingerichtet.

„ED-R Wangels“

Begrenzung:
54° 15’ 00’’ N 010°41’ 00’’ O – 54° 19’ 30’’ N 010° 53’ 00’’ O – 54° 19’ 00’’ N 010° 53’ 00’’ O – 54° 14’ 00’’ N 010° 45’ 00’’ O – 54° 15’ 00’’ N 010° 41’ 00’‘ O

Von 3.000ft MSL bis 10.000ft MSL

Aktivität:
08. Mai 2017 – 11. Mai 2017 jeweils von 0700UTC bis 1500UTC
12. Mai 2017 von 0700UTC bis 1400UTC
15. Mai 2017 – 18. Mai 2017 jeweils von 0700UTC bis 1500UTC
Abweichende (auch zusätzliche!) Aktivierungen werden per NOTAM bekannt gegeben und können über FIS BREMEN erfragt werden.

Die Flugbeschränkungen in dem angesprochenen Gebiet umfassen alle Flüge mit Ausnahme der an der Übung beteiligten Luftfahrzeuge und Staats- und SAR-Flüge mit vorheriger Genehmigung. Anfragen zum Durchflug der ED-R Wangels können per Flugfunk gestellt werden.

Eine Zuwiderhandlung stellt eine Straftat gemäß §62 LuftVG dar und wird entsprechend verfolgt.

Die bereits deaktivierten Flugbeschränkungsgebiete ED-R 110 bei Borkenberge und ED-R 115 bei Haltern werden mit NfL-Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) zum 01.06.2015 offiziell aufgehoben.