Sowohl mit Technischem Ausweis als auch neuer L-Lizenz

Jede Person, die sich im Verein oder am eigenen Flugzeug technisch engagiert, sollte darüber Nachweise sammeln. Dies gilt für das Führen eines sogenannten „Logbuchs“, in dem durchgeführte und freigegebene Tätigkeiten gelistet sind. Darüber hinaus empfehlen wir dringend, dass ihr Dokumente aufhebt wie unter anderem entsprechende Befund- und Arbeitsberichte sowie Freigabebescheinigungen als Kopien.

Dies ist oftmals Voraussetzung für den weiteren Erhalt eurer Berechtigungen – sowohl beim Technischen Ausweis als auch bei der L-Lizenz.

Vorlage eines Logbuchs

Das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) hat auf seiner Website zu den Antragsformularen der L-Lizenzen unter der „Anlage 1 zur Form 19.L“ eine namentlich gut getarnte Logbuch-Vorlage veröffentlicht. Diese findet ihr unter dem Text verlinkt (1). Es handelt sich um eine Excel Datei.

Die Vorlage ist empfehlenswert als Nachweis für die von euch durchgeführten und unter Umständen freigegebenen Instandhaltungsmaßnahmen.

Inhaberinnen und Inhaber eines Technischen Ausweises haben ihre Nachweise grundsätzlich im entsprechenden „Tätigkeitsnachweis“ geführt. Das kleine blaue Heftchen, welches als Beilage zum Technischen Ausweis ausgehändigt wurde, kann jedoch auch durch ein solches Logbuch ersetzt werden.

Dokumentation – viel kann viel helfen

Neben dem Führen eines Logbuchs sollten unbedingt auch Kopien der Instandhaltungsdokumentation aufbewahrt werden. Hier reicht die elektronische Form mittels Scan vollkommen aus.

Die Berichtskopien sollen dazu dienen, einen konkreten Nachweis durchgeführter Maßnahmen auf der einen Seite zu haben. Darüber hinaus soll das Kennzeichnen der Freigabebescheinigung als Beweis der Durchführung dienen. Hierzu eine Erläuterung: bei Befund- und Arbeitsberichten, auf denen ihr als Durchführende der Instandhaltung sowie das Freigabeberechtigte Personal zur Prüfung unterschrieben hat, dienen als Nachweis der entsprechenden Tätigkeit.

Folgende Dokumente sollten im Rahmen einer Instandhaltungsmaßnahme zu Dokumentationszwecken gescannt werden:

Für L-Lizenzen Inhaberinnen und Inhaber empfehlen wir darüber hinaus das Scannen der Luftfahrzeug-Unterlagen. Dadurch kann immer ein Nachweis erbracht werden, auf welcher Grundlage die Instandhaltungsmaßnahme durchgeführt und unter Umständen freigegeben wurde.

Sinnvollerweise sammelt man bei einer durchgeführten Freigabe daher:

Ausblick: L-Lizenz Einschränkungen auflösen

Für das Auflösen der Einschränkungen in den L-Lizenzen sind gewöhnlich Theorie und Praxis notwendig. Im Falle der praktischen Nachweise fordert das LBA explizite Nachweise der Instandhaltungsmaßnahmen anhand von Task-Listen. Diese sind ebenfalls auf der Internetseite der Antragsformulare zu den L-Lizenzen als Anlage 2a und 2b zu finden.

Diese entsprechenden Tasks müssen jedoch ausreichend begründet werden, weswegen die Dokumentation der Instandhaltungsaufzeichnungen umso wichtiger wird!

Emil Pluta, Vizepräsident Technik

Bei Fragen zum Logbuch: pluta@aeroclub-nrw.de

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Links

In dem Beitrag „Die neuen Europäischen Prüflizenzen“ wurde die Umwandlung der Technischen Ausweise in L-Lizenzen beschrieben. Mittlerweile haben viele Inhaberinnen und Inhaber eines solchen „blauen Ausweises“ Gebrauch von ihrem Recht gemacht und beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) den Antrag auf Umschreibung eingereicht.

Wir möchten an dieser Stelle direkt auf die begrenzte Gültigkeit der Lizenzen hinweisen. Um die Berechtigungen zu verlängern, kann ein Nachweis über durchgeführte und freigegebene Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Daher hebt mindestens die unterschriebenen Befund- und Arbeitsberichte der Maßnahmen inklusive der Freigabebescheinigung auf oder führt bestenfalls eine Liste über durchgeführte Freigaben. Es kann beispielsweise die „Logbuch“ Vorlage auf der LBA Internetseite (Anlage 1 zur Form 19.K) verwendet werden:

LBA, Technik, Umweltschutz, Antragsformulare

L-Lizenz, Deckblatt, Beispiel

Weiterhin ist der Versicherungsschutz für Freigabeberechtigtes Personal ein wichtiges Thema. Es sollte allen Ausweis-Umschreiber/innen bekannt sein, dass Instandhaltungsfreigaben mit der L-Lizenz auf eigene Verantwortung erteilt werden. Das bedeutet, dass ihr für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation verantwortlich seid und im Schadensfall persönlich haftet. Wichtig: Handelt also nur im Rahmen eurer wirklichen Berechtigungen und seid euch derer bewusst.

Der AEROCLUB | NRW hat bereits vor einigen Jahren eine Rahmenversicherung abgeschlossen, um einen Haftpflicht-Versicherungsschutz für Freigabeberechtigtes Personal zu bieten. Bisher war dies für die ehemaligen Prüfer Klasse 3 vorgesehen. Nun kommen auch die Inhaber/innen mit umgeschriebener Part-66 L-Lizenz in diese Position. Hierzu gilt: Ihr seid Haftpflicht versichert, wenn ihr Freigaben an einem im AEROCLUB gelisteten Luftfahrzeug durchführt, dessen Halter ebenfalls Mitglied im Landesverband ist.

In der Geschäftsstelle des Landesverbandes legen wir ein Register der Mitglieder mit L-Lizenz an, um einen Überblick über die Berechtigungen zu erhalten und euren Versicherungsschutz gewährleisten zu können. Schickt bitte einen Scan eurer L-Lizenz an TA@aeroclub-nrw.de.

Informiert euch vor der ersten Instandhaltungsfreigabe über die Rahmenversicherung.

Bei Rückfragen: pluta@aeroclub-nrw.de