In dem Beitrag „Die neuen Europäischen Prüflizenzen“ wurde die Umwandlung der Technischen Ausweise in L-Lizenzen beschrieben. Mittlerweile haben viele Inhaberinnen und Inhaber eines solchen „blauen Ausweises“ Gebrauch von ihrem Recht gemacht und beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) den Antrag auf Umschreibung eingereicht.

Wir möchten an dieser Stelle direkt auf die begrenzte Gültigkeit der Lizenzen hinweisen. Um die Berechtigungen zu verlängern, kann ein Nachweis über durchgeführte und freigegebene Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich werden. Daher hebt mindestens die unterschriebenen Befund- und Arbeitsberichte der Maßnahmen inklusive der Freigabebescheinigung auf oder führt bestenfalls eine Liste über durchgeführte Freigaben. Es kann beispielsweise die „Logbuch“ Vorlage auf der LBA Internetseite (Anlage 1 zur Form 19.K) verwendet werden:

LBA, Technik, Umweltschutz, Antragsformulare

L-Lizenz, Deckblatt, Beispiel

Weiterhin ist der Versicherungsschutz für Freigabeberechtigtes Personal ein wichtiges Thema. Es sollte allen Ausweis-Umschreiber/innen bekannt sein, dass Instandhaltungsfreigaben mit der L-Lizenz auf eigene Verantwortung erteilt werden. Das bedeutet, dass ihr für die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation verantwortlich seid und im Schadensfall persönlich haftet. Wichtig: Handelt also nur im Rahmen eurer wirklichen Berechtigungen und seid euch derer bewusst.

Der AEROCLUB | NRW hat bereits vor einigen Jahren eine Rahmenversicherung abgeschlossen, um einen Haftpflicht-Versicherungsschutz für Freigabeberechtigtes Personal zu bieten. Bisher war dies für die ehemaligen Prüfer Klasse 3 vorgesehen. Nun kommen auch die Inhaber/innen mit umgeschriebener Part-66 L-Lizenz in diese Position. Hierzu gilt: Ihr seid Haftpflicht versichert, wenn ihr Freigaben an einem im AEROCLUB gelisteten Luftfahrzeug durchführt, dessen Halter ebenfalls Mitglied im Landesverband ist.

In der Geschäftsstelle des Landesverbandes legen wir ein Register der Mitglieder mit L-Lizenz an, um einen Überblick über die Berechtigungen zu erhalten und euren Versicherungsschutz gewährleisten zu können. Schickt bitte einen Scan eurer L-Lizenz an TA@aeroclub-nrw.de.

Informiert euch vor der ersten Instandhaltungsfreigabe über die Rahmenversicherung.

Bei Rückfragen: pluta@aeroclub-nrw.de

Ausfüllanleitung zur Umwandlung eines Technisches Ausweises in eine europäische L-Lizenz

Wie komme ich an meine L-Lizenz?

Die Einführung der europäischen L-Lizenzen führen dazu, dass nun die nationalen Berechtigungen
umgeschrieben werden. Hierzu hat das Luftfahrt-Bundesamt einen Umwandlungsbericht (Quelle 1)
veröffentlicht. Auf dessen Basis haben wir ein Informationsschreiben erarbeitet, was möglichst
kompakt die Neuerungen zusammenfassen soll („L-Lizenzen Info“). Nun geht es darum, eine
Ausfüllhilfe für das Form 19.1 (Quelle 2) „Antrag auf Erteilung / Änderung / Verlängerung der Part-66-
Lizenz für die Instandhaltung von Luftfahrzeugen“ zur Umwandlung des Technischen Ausweises zu
schaffen. Am Ende des Textes sind die Formulare und Quellen nochmal mit Verlinkung aufbereitet.

Welche Berechtigungen können umgewandelt werden?

Die Ausfüllanleitung ist nur für folgende Berechtigungen relevant:

▪ Zellenwart
▪ Werkstattleiter
▪ Motorenwart
▪ Ballonwart

Außerdem sind die teilweise weit reichenden Einschränkungen zu beachten, die sich je nach vorheriger
Berechtigung ergeben. Hierzu verweisen wir auf den Bericht „L-Lizenzen Info“. Grundsätzlich gilt: keine
zu großen Hoffnungen an mögliche Berechtigungserweiterungen.

Ausfüllhilfe für Inhaber/innen eines Technischen Ausweises

Die detaillierte Ausfüllhilfe, die durch das gesamte vierseitige Dokument führt und alle Feldnummern einzeln erklärt, ist im Gesamtbeitrag (pdf) beschrieben.

Ansprechpartner

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Emil Pluta
Vizepräsident Technik
E pluta@aeroclub-nrw.de

LBA veröffentlicht Umwandlungsbericht

Am 17. Dezember 2019 hat das Luftfahrt-Bundesamt die überarbeitete Fassung (1.01) des „Bericht über die Umwandlung der nationalen Qualifikationen“ veröffentlicht. Hierin wird auf die Umwandlung der bestehenden Prüferlizenzen (Klasse 1 und 3) in die „neuen“ L-Lizenzen eingegangen. Erfreulicherweise für alle Inhaberinnen und Inhaber eines Technischen Ausweises ist nun auch klar definiert, welche Berechtigungen die auf Basis eines Technischen Ausweises erlangten Prüferlizenzen beinhalten werden. Diese Informationen waren in der ersten Fassung nicht klar definiert.

Was bedeutet das nun für die Betroffenen?

Technische Ausweise mit einer Werkstattleiter-Berechtigung, die zum Zeitpunkt des 01.10.2019 gültig war, können nun ein Freigaberecht erhalten, das über Piloten-Eigentümer-Tätigkeiten hinaus geht. Sie wird jedoch begrenzt auf „nicht komplexe Instandhaltungsarbeiten“.

Im Laufe der kommenden Woche werden wir weitere Informationen zu den Hintergründen der L-Lizenzen veröffentlichen und eine konkrete Umschreibungsanleitung publizieren.

Als Beispiel, ein/e Werkstattleiter/in WL2 (FVK-Bauweise) kann folgende Berechtigung erhalten:

L2 „powered sailplanes and ELA1 aeroplanes”

LINK

Für bereits Interessierte gibt es auf der Seite des LBA den vollständigen Umwandlungsbericht