Noch bis zum 31. Januar 2022 können Sportvereine Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte beantragen.

„Die bisherige Resonanz bestätigt meinen Eindruck, dass dieses Sonderprogramm von Beginn an als Glücksfall für den organisierten Sport einzustufen ist. Denn mit den insgesamt 300 Millionen Euro können viele Sportstätten in einen optimalen Zustand versetzt werden, so dass unsere NRW-Sportvereine mit ihren umfassenden Angeboten für die Menschen vor Ort ein langfristiger Begleiter bleiben. Damit die Vereine die zur Verfügung gestellten Gelder für überfällige Sanierungsmaßnahmen aber auch nutzen, sind natürlich engagierte Stadtsportbünde sowie Kreissportbünde mit ihren Stadt- und Gemeindesportverbänden als starke Partner gefragt.“

Stefan Klett, LSB-Präsident

Bislang 1,2 Mio. Euro für NRW Luftsportvereine

Im Rahmen des Landesförderprogramms Moderne Sportstätte 2022 haben Mitgliedsvereine des AEROCLUB|NRW bislang insgesamt 2.474.899,00 EUR Gesamtausgaben geltend gemacht, davon sind 1.667.133,00 EUR als Förderung willigt worden. Das sind insgesamt 67%, wobei sich die Bandbreite zwischen 90% und 50% bewegt (Stand 6. Januar 2022).

LINKS

Auch wenn es jetzt noch nicht absehbar ist, wann, sicher jedoch ist es, dass sie kommen wird, die Zeit nach den kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Eine Antragstellung auf Fördergelder ist eine gut investierte Zeit und online garantiert kontaktarm.

Anerkennung für den Sportverein

2 Mio. Euro stellt die Staatskanzlei NRW dem Landessportbund NRW (LSB) in diesem Jahr für das Landesprogramm zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Auch alle im AEROCLUB | NRW e.V. organisierten Luftsportvereine können einen Antrag stellen. Das Antragsverfahren ist seit dem 2. März online.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Vereinsmaßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 durchgeführt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.

Förderschwerpunkte 2020

Besonderheit: Die ersten 500 Maßnahmen mit Förderschwerpunkt „Inklusion“ werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.

Online-Antragsverfahren

Die Förderanträge können im Förderportal des LSB gestellt werden.