Nach dem LBA folgen nun auch die Landesluftfahrtbehörden und das Luftsportgerätebüro bei den Ausnahmen für Verlängerungen: https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/ul-ausbildunglizenzen/themen-und-informationen/coronavirus-ausnahmeregelungen/

Hier gibt es die Allgemeinverfügung für den Bereich Münster: https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/luftverkehr/luftfahrtpersonal/allgemeines/Allgemeinverfuegung_dez26.pdf

Hier der Link zum Bereich Düsseldorf: http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/Amtsblatt/2020/Amtsblatt-Nr-141.pdf

Das LBA hat nach Rücksprache mit dem BMVI unter Anwendung des Artikels 71(1) der VO (EU) 2018/1139 folgende Allgemeinverfügungen in Kraft gesetzt:

Abteilung B – Betrieb: Festlegungen zur Durchführung für wiederkehrende Schulungen und Überprüfungen
Abteilung L – Luftfahrtpersonal: Verlängerung der Gültigkeit von Berechtigungen, Zertifikaten und Eintragungen
Abteilung T – Technik/Umweltschutz: Verlängerung der Gültigkeit von Lizenzen, Zertifikaten und „On-the-job trainings“ (OJT)

LINKS

LBA, 23.3.2020: Freistellungen von den Vorschriften der VO (EU) 2018/1139 und Ihren Durchführungsverordnungen

aerokurier, 23.3.2020: Lizenzen – Gültigkeit wird verlängert