Nach dem LBA folgen nun auch die Landesluftfahrtbehörden und das Luftsportgerätebüro bei den Ausnahmen für Verlängerungen: https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/ul-ausbildunglizenzen/themen-und-informationen/coronavirus-ausnahmeregelungen/
Hier gibt es die Allgemeinverfügung für den Bereich Münster: https://www.bezreg-muenster.de/zentralablage/dokumente/luftverkehr/luftfahrtpersonal/allgemeines/Allgemeinverfuegung_dez26.pdf
Hier der Link zum Bereich Düsseldorf: http://www.brd.nrw.de/wirueberuns/Amtsblatt/2020/Amtsblatt-Nr-141.pdf
Das LBA hat nach Rücksprache mit dem BMVI unter Anwendung des Artikels 71(1) der VO (EU) 2018/1139 folgende Allgemeinverfügungen in Kraft gesetzt:
– Abteilung B – Betrieb: Festlegungen zur Durchführung für wiederkehrende Schulungen und Überprüfungen
– Abteilung L – Luftfahrtpersonal: Verlängerung der Gültigkeit von Berechtigungen, Zertifikaten und Eintragungen
– Abteilung T – Technik/Umweltschutz: Verlängerung der Gültigkeit von Lizenzen, Zertifikaten und „On-the-job trainings“ (OJT)
LBA, 23.3.2020: Freistellungen von den Vorschriften der VO (EU) 2018/1139 und Ihren Durchführungsverordnungen
aerokurier, 23.3.2020: Lizenzen – Gültigkeit wird verlängert