Am Samstag, 7. März findet auf dem Flugplatz Meiersberg ein Fortbildungslehrgang statt. Anmeldeschluss ist der 4. März.

Die Veranstaltung dient in erster Linie dazu, über Veränderungen und Neuerungen im Bereich Technik und Luftrecht zu informieren. Folgende Themen werden besprochen:

Modul FB zur Verlängerung des Technischen Ausweises.

Um den Technischen Ausweis zu Verlängern ist die Teilnahme an einem Fortbildungslehrgang erforderlich. Bitte zur Fortbildung den Tätigkeitsnachweis und den Technischen Ausweis mitbringen.

Anmeldung

Dozent

Hartmut Stadermann

Aktuell kursieren im Internet, diverse E-Mails bezüglich der Umschreibung, der Technischen Ausweise des AEROCLUB │ NRW und der anderen Landesverbände. Zurzeit ist der Sachstand  folgender.

Mit der Veröffentlichung der EU Verordnung 2018/1142 wurde uns mitgeteilt, wie das Prüferwesen EASA aufgebaut ist und welche Qualifikationen dafür erforderlich sind.

Vor einigen Wochen, wurde die EU Verordnung 2019/1382 veröffentlicht. Diese beschreibt die Änderungen, die sich für uns ergeben, bezüglich der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit, Part ML.

Beide Verordnungen haben nur eines gemeinsam, sie betreffen uns als Techniker, die die Vereinsflieger warten und instand setzten.

Aufgrund der EU Verordnung 2018/1142 können unsere Ausweise auf L-Lizenzen umgeschrieben werden, mit dem „Schönheitsfehler“, dass man Tätigkeiten nur im Bereich Pilot Owner freigeben darf. Eine solche Umschreibung macht keinen Sinn.

Wofür ist der Ausweis dann noch gut?

Der DAeC auf Bundesebene und die Landesverbände waren in den letzten Jahren diesbezüglich nicht untätig. Als Ergebnis der Verhandlungen mit dem LBA kam folgendes zustande:

Das LBA ist gerade dabei, einen Umwandlungsbericht bezüglich der Technischen Ausweise und L-Lizenzen zu erstellen. Dieser Bericht bildet die Rechtsgrundlage zur Umschreibung der Ausweise über Pilot Owner hinaus. Er wird wohl im Dezember 2019 fertig sein.

Dann wird bei der Umschreibung auf die L-Lizenz alles eingetragen wozu der Ausweis berechtigt, außer Anhang VII (komplexe Instandhaltung). Das war auch zu LBA Zeiten so.

Man kann durch eine Ergänzungsprüfung beim LBA eine vollwertige L-Lizenz (incl. Anhang VII) erwerben.

In den Genuss der Umschreibung können nur Mitglieder kommen, deren Technischer Ausweis am 30.09.2019 gültig war.

Sobald wir neue Informationen haben, werden wir euch benachrichtigen.

Euer
Technische Ausschuss