Die UL-Kommission führt einen speziellen Lehrgang für Inhaber einer PPL-Lehrberechtigung zum UL-Fluglehrer durch. Voraussetzung ist neben der gültigen PPL-Lehrberechtigung natürlich ein gültiger UL-Schein (Dreiachser) mit eingetragener Passagierflugberechtigung und mind. 20 Flugstunden UL nach Scheinerwerb. Dazu wird noch ein fliegerischer Lebenslauf benötigt.
Freitag, 15. April bis Sonntag, 17. April 2016 in Oerlinghausen, EDLO