300 Millionen Euro stellt die Landesregierung insgesamt für das Programm „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung.

Mit dem Start dieser in Form und Umfang einzigartigen und richtungsweisenden Förderung, setzt die Landesregierung ein großartiges Signal. Der Startschuss ist gefallen, ein gutes Gefühl auch für unseren Präsidenten Stefan Klett, nicht zuletzt auch in seiner Funktion als LSB Vizepräsident Finanzen – die Forderungen des Sports wurden ernstgenommen. Danke an die Abteilung Sport und der engagierten Staatssekretärin Andrea Milz

Der Landessportbund NRW e.V. hat auf seiner Internetseite alle aktuellen Informationen zum Thema 300 Mio Euro Sportstättenförderung veröffentlicht. Das komplette Verfahren ist dort erläutert und auch eine Powerpoint-Präsentation sowie die Presseinformation und Fördersummen für die einzelnen Kommunen und Kreise stehen dort zur Verfügung.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen ab 10.000 Euro
Förderfähig sind Maßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf energetischer, digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, der Herstellung von Barrierefreiheit bzw. -armut und auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport.

Geringer bürokratischer Aufwand
Der bürokratische Aufwand für die ehrenamtlich geführten Sportorganisationen wird durch ein „Höchstmaß an Vereinfachung der Verfahren“ (Milz) möglichst gering gehalten. Beispielsweise kommt bei Förderungen bis eine Mio. Euro keine Anwendung des öffentlichen Vergaberechts zur Geltung und es gibt eine Festbetragsfinanzierung. Notwendig ist auch nur ein einfacher Verwendungsnachweis notwendig, und „Windhundverfahren“ beim Eingang der Anträge gibt es nicht.

Antragsberechtigt und Antragsvoraussetzung
Antragsberechtigt ist jede Sportverein in NRW, die am 15.10.2018 in einem Stadt-/Kreissportbund oder einem Fachverband des LSB NRW e.V. eine Mitgliedschaft nachweisen können. Antragsvoraussetzung ist, dass der antragstellende Sportverein entweder Eigentümer der Sportstätte oder Mieter bzw. Pächter eben dieser ist. Der Miet-/Pachtvertrag muss nach Antragstellung noch mindestens zehn Jahre Bestand haben.

Verfahrensablauf und Auswahl der Fördermaßnahmen
Über ihren jeweiligen Stadtsportbund, Stadtsportverband bzw. Gemeindesportverband oder Kreissportbund reichen die Vereine ihre Projektskizzen bei der Staatskanzlei ein. Die Staatskanzlei trifft darauf folgend die Förderentscheidung. Über die NRW.BANK als Bewilligungsbehörde erfolgt die Zuwendung. Ab dem 1. Oktober können voraussichtlich die ersten Projektskizzen über das Förderportal des Landessportbundes NRW eingereicht werden; die ersten Fördermittel können schon in diesem Jahr fließen.

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LSB NRW e.V. – 300 Mio Euro Sportstättenförderung: So funktioniert das neue Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“

Zitate

„Ab sofort können die örtlichen Planungen losgehen: Unser Programm richtet sich an die Sportvereine oder -verbände, die Sportstätten im Eigentum, gemietet oder gepachtet haben. Im Gegensatz dazu waren die bisherigen Förderprogramme für die Sportinfrastruktur, sei es vom Land oder vom Bund, stets ausschließlich auf die Kommunen und die kommunale Infrastruktur ausgelegt.“
(Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt)

„Für den organisierten Sport ist das beschlossene Programm ein Glücksfall, den ich so noch nicht erlebt habe. Wir fordern schon seit vielen Jahren, dass wir mehr Gelder für die Sportstätten benötigen, um diese in einen Zustand zu versetzen, so dass wir Top-Angebote über unsere Vereine für die Menschen vor Ort vorhalten können. Nun kommt es natürlich darauf an,  dass unsere Vereine dieses Angebot für überfällige Sanierungsmaßnahmen auch nutzen“ (LSB-Präsident Walter Schneeloch)

„Sofern nicht schon geschehen, nehmt bitte Kontakt zu Euren zuständigen Kreis- und Stadtsportbünden auf. Wir hoffen sehr, dass unsere Luftsportvereine diese einmalige Chance nutzten und bitten Euch um aktive Werbung in Eurer Kommune.“
(Stefan Klett, Präsident AEROCLUB|NRW e.V.)

Düsseldorf (30. Oktober 2018) – Insgesamt 300 Millionen Euro als herausragendes Signal für die NRW-Sportvereine: Mit ihrem offiziell beschlossenen Sportstättenförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ hat die NRW-Landesregierung auf den gewaltigen Sanierungs- und Modernisierungsbedarf von Sportstätten in bisher einzigartiger Form reagiert und die für die notwendigen Investitionen erhofften Sondergelder bis 2022 bereitgestellt. Von der Förderung sollen über Zuschusszahlungen speziell die rund 7.000 vereinseigenen Sportanlagen in NRW profitieren. Damit wird auch eine Forderung des Landessportbundes NRW erfüllt, neben der im Februar abgeschlossenen fünfjährigen Zielvereinbarung mit der Landesregierung zusätzlich in die Sicherung und Weiterentwicklung der Sportinfrastruktur zu investieren, die für die erfolgreiche Arbeit der Sportvereine unabdingbar ist.

„Dieser Beschluss ist ein großartiger Moment für unsere Sportvereine, die so viel für die Gesellschaft leisten. Sie brauchen zeitgemäße Sportstätten und sind dafür auf öffentliche Förderung angewiesen“, kommentiert LSB-Präsident Walter Schneeloch. Und weiter: „Das neu aufgelegte Programm ist ein weiterer Beleg dafür, dass unter Ministerpräsident Laschet der Vereinssport im Land eine hohe Wertschätzung genießt und er sich auf die Unterstützung der Landesregierung verlassen kann.“

Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, betonte am Rande eines Pressetermins in der Staatskanzlei: „Es handelt sich um echtes Geld für die Vereine und nicht etwa um einen Kredit. Die Anträge der Sportvereine von der Instandsetzung über Erweiterungsbauten bis zu energetischen oder barrierefreien Maßnahmen können bis zu 100 Prozent förderfähig sein.“

„Die konkrete Umsetzung wird wie gewohnt in enger Abstimmung zwischen der Landesregierung und dem Landessportbund NRW erfolgen“, ergänzte Stefan Klett, Präsident des AEROCLUB | NRW und LSB-Vizepräsident Finanzen. Für das Jahr 2019 sollen zunächst 30 Millionen Euro bereitstehen, in den Folgejahren bis 2022 jeweils 90 Millionen Euro jährlich.

„Eine großartige Nachricht der Landesregierung in Düsseldorf“, so Stefan Klett. Auch die Luftsportvereine in NRW können als Betreiber ihrer Fluggelände als Sportstätten davon profitieren. Der AEROCLUB | NRW wird informieren, wenn die  Verfahren und Details für 2019 feststehen!

(Quelle LSB)