Softwareumstieg LSVplus

Meldung von LFZ/Geräten für die Prüforganisation NRW – Vereine

Liebe Vereinsvorstände, Verantwortliche und Haltergemeinschaften,

Wie bereits bekanntgegeben setzt der Technische Betrieb des AEROCLUB | NRW seit Anfang 2021 auf die Software LSVplus. Hier werden die Prüfaufträge für alle Luftfahrzeuge aber auch Startwinden und Rettungsfallschirme organisatorisch abgewickelt und abgerechnet. Im Bereich der Flugausbildung konnte dieser Prozess bereits letztes Jahr in der ATO erfolgreich Fuß fassen.

Wir befinden uns derweil in der Umgestaltungszeit und entwickeln Konzepte und Ideen um den Ablauf CAO-bezogener Maßnahmen zukünftig leichter, zeitgemäßer und schneller abwickeln zu können.

Für den zukünftig sinngemäßen Gebrauch dieser Software benötigen wir nun eure Hilfe. Da das Programm LSVplus eine zu Vereinsflieger synchronisierte Websoftware ist, benötigen wir als Landesprüforganisation die Freigabe der Verwendung der durch euch angelegten Luftfahrzeuge und weiterer Geräte in eurem Vereinsflieger.

Dieser Prozess bietet vereinseitig insbesondere den Vorteil, dass nach einer erfolgten Prüfung des Objekts und der infolgedessen nötigen Nachbereitung durch die Prüfleitung des Verbandes eine Verbindung zwischen dem eurerseits verwendeten Vereinsflieger und der von uns verwendeten LSVplus-Software geschaffen wird. Die Prüfprozesse sind dadurch zentral gesammelt und stets aktuell dokumentiert.

Bitte führen Sie und führt ihr die folgenden zwei Schritte durch. Der Zeitaufwand ist mit 3-5 Minuten zu beziffern. Vielen Dank!

1. Luftfahrzeug auswählen

2. Gerät bei der Prüforganisation melden

1. Luftfahrzeug auswählen

Nach der Anmeldung auf der Webseite www.vereinsflieger.de öffnet sich die Benutzeroberfläche im Reiter Übersicht.

Vorschau in neuem Tab

Über den Punkt Verein, welcher in den meisten Fällen so wie der Verein an sich benannt ist, gelangt man in ein Menü, welches sämtliche Prozesse des Vereins beinhaltet.

Im Unterkapitel Luftfahrzeuge können die einzelnen Objekte, die als LFZ, Winden, oder der gleichen eingetragen sind, eingesehen werden.

Gefiltert werden kann durch Klicken auf die dunkelblauen Spaltentitel z.B. Lfz

Durch einen Klick auf das Symbol eines Stiftes gelangt der Nutzer in die Übersicht des Flugzeuges.

2. Gerät bei der Prüforganisation melden

Hinweis, folgende hinterlegte Daten müssen korrekt sein und geprüft werden:

  1. Hersteller, Muster, Kennblatt über die Suche (Lupe-Button) auswählen
    (Abgleich mit Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis)
  2. Baujahrs bitte unbedingt eintragen (auch wenn LSVplus-seitig nicht vorgeschrieben)
  3. Werknummer entsprechend Eintragungsschein/Lufttüchtigkeitszeugnis

Wenn die erklärten Schritte vollzogen sind, kann die Meldung des Luftfahrzeuges oder Gerätes über den Menüpunkt Prüforganisation erfolgen.

Als Prüforganisation ist der Eintrag NRW Prüforganisation auszuwählen.

Nach einem Klick auf Gerät bei der Prüforganisation registrieren ist die Meldung des Flugzeuges bei der CAO des Landesverbands abgeschlossen.

Die Meldung des LFZ wird insbesondere dann bedeutend, wenn eine luftrechtliche Prüfung des Flugzeuges oder Gerätes bevorsteht. Im Vorfeld können so Absprachen zwischen Verein/Haltergemeinschaft und Prüfer besser und reibungsloser getroffen werden.

Falls Sie/ihr weiterhin Fragen haben/habt, stehen wir Ihnen/euch werktags telefonisch oder per Mail gerne zur Verfügung. Die Kontakte sind unten zu entnehmen. Wir bedanken uns für die Hilfe und wünschen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen,

Das Technik-Team NRW

Ansprechpartner

Download

Dieser Beitrag als PDF-Datei

Vor einigen Jahren wurde die Prüfung der Seilwinden vom LBA auf den Deutschen Aero Club (DAeC) übertragen. Irrtümlicherweise glaubten einige, dass Seilwinden nicht mehr jährlich, nachgeprüft werden müssen, da das LBA, sich für nicht mehr zuständig erklärte. Dies ist ein großer Irrtum!

Als das Prüfwesen vom LBA auf den DAeC übertragen wurde, hat der zuständige Bundesausschuss Technik die „Betriebstüchtigkeitsforderungen für Startwinden zum Starten von Segelflugzeugen, Motorseglern und anderen geeigneten Luftfahrzeugen“ (BFST) eingeführt.

Dort wird alles Technische geregelt, was den Bau und die Benutzung der Startwinden angeht. Sie bezieht sich expliziert auf die „Segelflugbetriebsordnung“ (SBO) .

Im Unterabschnitt 1300 wird die jährliche Überprüfung der im Betrieb befindlichen Startwinden beschrieben und geregelt.

Warum ich diese Information schreibe:

In den letzten Wochen wurden in mehreren Vereinen, die Aufzeichnungen der Startwinden, von den Bezirksregierungen überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass Vereine mit nicht geprüften Startwinden Starts durch führten. Diesen Vereinen wurde von der entsprechenden Bezirksregierung, der weitere Betrieb mit den Startwinden untersagt, bis diese wieder geprüft sind.

Um solchen vorprogrammierten Ärger vorzubeugen, bitte – falls nicht schon geschehen – schaut euch eure Windenakte an und konsultiert bei Bedarf euren Windenprüfer. Solltet ihr keinen haben, findet ihr die Kontakdaten zu einem Windenprüfer in der Prüferliste. Der AEROCLUB| NRW wird die aktuelle BSFT zeitnah auf dieser Seite zum Download bereit stellen.

Links