Ultraleichtflug – Ausbildung

In mehr als 30 uns angeschlossenen Vereinen kannst du den enorm vielseitigen Ultraleichtflugsport erlernen. Das Spektrum erstreckt sich von Dreiachsern, über Trikes und Tragschraubern bis hin zu Motorflugzeugen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Jeder, der mindestens 16 Jahre alt ist, kann mit der Ausbildung beginnen. Die Lizenz kannst du mit 17 Jahren erwerben. Du benötigst außerdem ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis (Flugtauglichkeitsklasse 2), ein polizeiliches Führungszeugnis und die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterrichtung in Sofortmaßnahmen am Unfallort. Die Ausbildung erfolgt entweder in kommerziellen UL-Schulen oder in Vereins-Flugschulen. Anfänger zahlen bei einer kommerziellen UL-Schule etwa 2.500 bis 3.500 Euro, preiswerter ist es im Verein, dafür dauert dort die Schulung meist etwas länger.

Wie sieht mein Ausbildungsverlauf aus?

Ohne Theorie geht auch hier nichts. Theoriestunden gibt es in Navigation, Flugfunk, Luftrecht, Meteorologie, Aerodynamik, Technik (und eine pyrotechnische Einweisung), Verhalten in besonderen Fällen und menschliches Leistungsvermögen. In mindestens 30 Flugstunden setzt du das Gelernte um, bevor es für dich zur Prüfung geht. Davon bist du mindestens fünf Stunden alleine in der Luft. Außerdem startest und landest du auf verschiedenen Flugplätzen und übst mit deinem Fluglehrer Außenlandungen. Mindestens zwei deiner Flugstrecken sind größer als 200 Kilometer (Überlandflüge).

Was muss ich erbringen, um mit meiner Fluglizenz auf Ultraleichtflugzeuge umzusteigen?

Segelflieger, die im Besitz der PPL-C sind, müssen zusätzlich zehn Stunden praktische Flugausbildung inklusive Überlandeinweisung und Notfalltraining absolvieren, um einen Ultraleichtflieger führen zu dürfen. Des Weiteren ist eine theoretische Einweisung in den Fächern Verhalten in besonderen Fällen und Technik sowie eine pyrotechnische Einweisung von Nöten. Beim UL-Cheffluglehrer wird abschließend in allen drei genannten Fächern eine Prüfung abgelegt. In den Luftfahrerschein für Luftsportgeräteführer wird ohne weitere Nachweise auch die Passagierflugberechtigung eingetragen.
Motorflieger und Motorsegler benötigen lediglich eine Einweisung auf einem Ultraleichtflugzeug sowie die „pyrotechnische Einweisung“.
Die Dauer der Einweisung ist nicht festgelegt, jedoch sollte man mit etwa zwei bis fünf Flugstunden rechnen.

Was benötige ich, um als Inhaber einer UL-Lizenz auf Segelflugzeuge umzusteigen?

Bist du im Besitz einer gültigen UL–Lizenz für dreiachsgesteuerte Ultraleichtflugzeuge, benötigst du Theorieunterricht in den Fächern: Navigation, Aerodynamik, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse und Verhalten in besonderen Fällen. Zur praktischen Ausbildung kommen 10 Flugstunden, 20 Alleinstarts und -landungen, 3 Landungen mit Lehere aus einer Position außerhalb der Platzrunde, mindestens eine Außenlandung mit Fluglehrer, 50 km-Streckenflug im Alleinflug alternativ 100 km mit Lehrer und eine theoretische und praktische Einweisung zur Berrschung in besonderen Fällen und Verhalten in Notfällen hinzu. Eine Prüfung erfolgt theoretisch und praktisch. Die Lizenz wir unbefristet ausgestellt und ist nur gültig in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis. Die Rechte dürfen nur ausgeübt werden, wenn in den letzten 24 Monaten im Flugbuch nachgewiesen werden kann, dass mind. 25 Starts / Landungen (auf Segelflugzeugen, Motorseglern und Flugzeugen), mindestens 5 Starts in der jeweiligen Startart (z.B. Winde, F-Schlepp, etc.) durchgeführt wurden. Sind diese Voraussetzungen nicht oder nicht vollständig erfüllt, müssen die fehlenden Starts mit
oder unter Aufsicht eines Fluglehrers ausgeführt werden.

Wie lange ist meine Lizenz gültig

Die Gültigkeitsdauer der Lizenz ist unbegrenzt. Sie ist nur in Verbindung mit einem gültigen Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 gültig. Fliegen (d.h. die Rechte der Lizenz ausüben) darf nur, wer mindestens 12 Flugstunden auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen, Reisemotorseglern oder einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk innerhalb der letzten 24 Monate durchgeführt hat. In den 12 Stunden müssen mindestens sechs Stunden als verantwortlicher Luftfahrzeugführer und 12 Starts und 12 Landungen sowie ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers auf aerodynamisch gesteuerten Ultraleichtflugzeugen enthalten sein. Die Voraussetzungen können durch eine Befähigungsüberprüfung ersetzt werden.

Ansprechpartner Ultraleichtflugsport

Werner Höhn
Mobil: (0170) 69 36 982
E-Mail

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