“Fliegen ist teuer!” Wie oft hört man diesen Satz? Doch meist sind die Leute erstaunt, wenn sie diese Pauschalaussage mal recherchieren. Und ich rede jetzt nicht von der Recherche auf irgendeiner Billigfluglinien-Homepage. Wenn in einer Luftsport- oder Fliegerzeitschrift von “Fliegen” die Rede ist, dann meint man natürlich “selber Fliegen”. Der Luftsport ist also sicher kein elitärer Sport, aber trotzdem stoßen bestimmt manche, die sich dafür interessieren, an ihre finanziellen Möglichkeiten. Auch wenn mit Modellflug und Segelflug gleich zwei Sparten einen günstigen Einstieg bieten. Aber damit kann jetzt Schluss sein! Die 2018 gegründete Deutsche Luftfahrtstiftung (DLS) hat sich unter anderem zum Ziel gesetzt, jungen Menschen den Einstieg in die Welt der erlebbaren dritten Dimension zu erleichtern, sollte dies aus finanziellen Gründen nicht möglich sein.

Dazu bietet sie das Segelflug-Stipendium an. Es bezuschusst beispielsweise den Mitgliedsbeitrag und die Start- und Flugzeitgebühren, aber auch Einmalzahlungen wie Aufnahmegebühr, Flugzeugpauschalen oder Kosten eines Fliegerlagers oder Lehrgangs etc.. Auf der Homepage der Stiftung (www.luftfahrtstiftung.de) findet man unter dem Menüpunkt “Förderung” alle Bedingungen und das Antragsformular.
Möglichst vielen jungen Leuten soll die Freude am Fliegen ermöglicht werden. Schließlich ist es nicht nur eine Förderung des Luftsports an sich, sondern auch der Persönlichkeitsbildung und Teamfähigkeit der zukünftigen Piloten.
Selbstverständlich läuft das ganze noch leiser als der Vorbeiflug eines Segelflugzeuges ab; sprich, auf Datenschutz und Vertraulichkeit wird geachtet.

Im Zuge der derzeitigen Pandemie wird mit dem sog. Corona-Darlehen auch ein Beitrag zur Covid19-Situation geleistet: Wenn Haushalte durch die Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind, soll das nicht dazu führen, dass Jugendliche ihr Engagement in einem Luftsportverein aufgeben müssen. Auch dazu gibt es auf der Homepage ein Infoblatt und den Antrag.

Die Deutsche Luftfahrtstiftung möchte aber nicht nur im Bereich Luftsport und Jugend aktiv bleiben. Als weitere Betätigungsfelder sollen Studium und Beruf, Forschung und Technik, sowie Sicherheit und Infrastruktur ausgebaut werden.
So kann die DLS beispielsweise bei der gemeinnützigen Arbeit von Luftsportvereinen z.B. durch Informationsveranstaltungen zur Flugsicherheit unterstützen oder Anschaffungen von Flugsicherheitsausrüstung (z. B. Transponder, Flarm etc.) bezuschussen. Nehmt einfach Kontakt mit uns auf.

Wenn einer von euch diese Zeilen mit dem Gedanken “Ich würde gerne unterstützen” liest, auch dann kann man sich gerne an die Stiftung wenden (info@luftfahrtstiftung.de). Sie ist immer auf der Suche nach Partnern und Spendern, die helfen wollen. Die DLS ist als gemeinnützig anerkannt, so dass Geld- und Sachspenden in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden können.


Wir haben hier die aktuellen Fördermöglichkeiten für Vereine zusammengetragen.

Zeit Dein Profil

Beim Projekt der Sportjugend NRW „Zeig dein Profil!“ haben Sportvereine die Chance ihre Kinder- und Jugendarbeit zu analysieren und gezielt weiterzuentwickeln. Die Teilnahme ist für Vereine kostenlos. Der Bewerbungsschluss für das Projektjahr 2020 ist am 30.04.2020.

Das grüne Band

Die Commerzbank und der DOSB verschieben aus aktuellem Anlass die Bewerbungsfrist für „Das Grüne Band“ für vorbildliche Talentförderung im Verein“ vom 31. März auf den 31. Mai 2020.

Deutsche Luftfahrtstiftung

Die Deutsche Luftfahrtstiftung möchte dazu beitragen, dass wirtschaftliche Probleme im Haushalt nicht dazu führen, dass junge Leute ihr Engagement in einem Luftsportverein aufgeben müssen. Daher unterstützt sie betroffene Luftsportler unbürokratisch durch das zinslose Corona-Darlehen.

Voraussetzungen sind: Jugend. Antragsteller sind jünger als 25 Jahre und es besteht eine Mitgliedschaft in einem Luftsportverein. Gebietsansässigkeit. Der Wohnort und der Mittelpunkt der fliegerischen Aktivität liegen in Deutschland. Bedürftigkeit. Antragsteller müssen glaubhaft darlegen, dass sie oder ihre Familie, von der sie wirtschaftlich abhängig sind, durch die gegenwärtige Wirtschaftskrise oder die Maßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen wurden, in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, die es ihnen nicht ermöglichen, weiterhin den Mitgliedsbeitrag zu ihrem Luftsportverein zu bezahlen.

Ablauf: Der Luftsportler stellt einen Antrag an die Deutsche Luftfahrtstiftung. Für den Fall einer Bewilligung verpflichtet er sich darin zur Rückzahlung des Darlehens. Die Stiftung zahlt die Mitgliedsbeiträge direkt an den Luftsportverein. Spätestens ab Januar 2022 zahlt der Darlehensnehmer das Darlehen zinslos in gleichbleibenden Raten bis zum 31.12.2025 zurück.

Förderprogramme des Landes und LSB NRW