„Neustart miteinander“ ist ein Programm der Landesregierung zur Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts durch ehrenamtlich getragene öffentliche Veranstaltungen. Bis zu 5.000 Euro können Vereine für ehrenamtlich organisierte Veranstaltungen im Jahr 2021 die Zuwendung beantragen können. Voraussetzung: die zu fördernde Veranstaltung muss ehrenamtlich organisiert sein und der Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts vor Ort dienen. Vor der Antragstellung ist eine Bestätigung der Stadt zur Durchführung der Veranstaltung einzuholen. Am 30.11.2021 endet die Antragsfrist.

  • Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Durch die Mitgliedschaft des AEROCLUB NRW im LSB NRW können auch alle Mitgliedsvereine des AEROCLUB NRW die Zuwendung beantragen.
  • Höhe der Zuwendung. Der Festbetrag beträgt grundsätzlich 50 % der förderfähigen Gesamtausgaben und darf 5.000 Euro nicht über- und 500 Euro nicht unterschreiten.
  • Antragstellung. Anträge können bis zum 30. November 2021 ausschließlich im Online-Förderportal des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW (MHKBG) gestellt werden.

Die Antragstellung ist seit dem 15.3.2021 über das LSB-Förderportal möglich.

1000×1000 – Anerkennung für den Sportverein

Zwei Millionen Euro Haushaltsmittel stehen für das Landesprogramm zur Förderung des Engagements der Sportvereine im Jahr 2021 wieder zur Verfügung. Förderfähig sind Maßnahmen der Sportvereine, die im Zeitraum 1.1.2021 – 31.12.2021 durchgeführt werden. Voraussetzung: sie lassen sich einem der folgenden acht Förderschwerpunkten zuordnen:

Im Jahr 2021 kann jeder interessierte und antragberechtigte Sportverein einen Antrag für eine Maßnahme aus den vorgenannten Förderschwerpunkten stellen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.

LINK zu weiteren Informationen

Wir sind uns dessen bewusst, dass die Planung von Veranstaltungen aktuell schwierig ist. Trotzdem möchten wir Euch ermutigen einen Antrag zu stellen. Die Veranstaltung kann auch noch im Verlaufe des Jahres umgesetzt werden.

Mit der Sonderaktion „Familientag für uns alle!“ möchte die Sportjugend NRW im Rahmen der Gesundheitspartnerschaft zwischen dem Landessportbund NRW und der AOK Rheinland/Hamburg, sowie AOK NORDWEST zielgerichtet Familien mit ihren Kindern (im Fokus 3- bis 6-Jährige) erreichen.

Ziel ist es, mit Kibaz und Jolinchen die Familien für ein gesundes und bewegtes Aufwachsen zu sensibilisieren und sie über adäquate Bewegungsangebote der Sportvereine zu informieren und zur Teilnahme zu motivieren. Das Besondere ist, dass über Kibaz auf Kinder und deren Familien zugegangen wird und dafür Sporthallen und –plätze an Wochenenden und in den Ferien geöffnet werden sollen.

Beteiligt Euch – bringt Familien in Schwung. Ermöglicht vielen Kindern und Familien „Gemeinschaftserlebnisse“ rund um Kibaz. Je nach Veranstaltungsformat könnt ihr 400 € oder 600 € beantragen.

Weitere Informationen rund um die Sonderaktion findet Ihr in den beigefügten Unterlagen:

Wir haben hier die aktuellen Fördermöglichkeiten für Vereine zusammengetragen.

Zeit Dein Profil

Beim Projekt der Sportjugend NRW „Zeig dein Profil!“ haben Sportvereine die Chance ihre Kinder- und Jugendarbeit zu analysieren und gezielt weiterzuentwickeln. Die Teilnahme ist für Vereine kostenlos. Der Bewerbungsschluss für das Projektjahr 2020 ist am 30.04.2020.

Das grüne Band

Die Commerzbank und der DOSB verschieben aus aktuellem Anlass die Bewerbungsfrist für „Das Grüne Band“ für vorbildliche Talentförderung im Verein“ vom 31. März auf den 31. Mai 2020.

Deutsche Luftfahrtstiftung

Die Deutsche Luftfahrtstiftung möchte dazu beitragen, dass wirtschaftliche Probleme im Haushalt nicht dazu führen, dass junge Leute ihr Engagement in einem Luftsportverein aufgeben müssen. Daher unterstützt sie betroffene Luftsportler unbürokratisch durch das zinslose Corona-Darlehen.

Voraussetzungen sind: Jugend. Antragsteller sind jünger als 25 Jahre und es besteht eine Mitgliedschaft in einem Luftsportverein. Gebietsansässigkeit. Der Wohnort und der Mittelpunkt der fliegerischen Aktivität liegen in Deutschland. Bedürftigkeit. Antragsteller müssen glaubhaft darlegen, dass sie oder ihre Familie, von der sie wirtschaftlich abhängig sind, durch die gegenwärtige Wirtschaftskrise oder die Maßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen wurden, in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, die es ihnen nicht ermöglichen, weiterhin den Mitgliedsbeitrag zu ihrem Luftsportverein zu bezahlen.

Ablauf: Der Luftsportler stellt einen Antrag an die Deutsche Luftfahrtstiftung. Für den Fall einer Bewilligung verpflichtet er sich darin zur Rückzahlung des Darlehens. Die Stiftung zahlt die Mitgliedsbeiträge direkt an den Luftsportverein. Spätestens ab Januar 2022 zahlt der Darlehensnehmer das Darlehen zinslos in gleichbleibenden Raten bis zum 31.12.2025 zurück.

Förderprogramme des Landes und LSB NRW