Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, überreichte am 4. Mai 2022 in der Landesturnschule des Rheinischen Turnerbundes e.V. die positiven Förderentscheidungen im Programmaufruf III (Sportverbände) des Sportstättenförderprogrammes „Moderne Sportstätte 2022“ an die antragsberechtigten Sportfachverbände. Der AEROCLUB | NRW erhielt eine Förderzusage in Höhe von rund 600.000 Euro für seine verbandseigene Luftsportschule in Oerlinghausen.

„Ich freue mich, dass wir mit den nun erteilten Förderentscheidungen die Sportverbände finanziell entlasten und mit den Fördermitteln einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt zeitgemäßer und nutzungsorientierter Infrastruktur der Verbandssportschulen leisten“

Staatssekretärin Andrea Milz

Das NRW-Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ umfasst insgesamt 300 Mio. Euro und ist in drei Programmabruf-Phasen gegliedert. In der ersten Phase wurden die NRW-Sportverein, in der zweiten die Kreis- und Stadtsportbünde bedacht. Der nun begonnene dritte und letzte Programmaufruf berücksichtigt Sportverbände und die Träger verbandseigener Sportschulen. Staatssekretärin Andrea Milz überreichte in dieser Woche die Förderentscheidung in Höhe von insgesamt 6,1 Mio. Euro an: AEROCLUB | NRW e.V., Landessportbund NRW e. V., Pferdesportverband Rheinland e. V., Rheinischen Turnerbund e. V., Schwimmverband Nordrhein-Westfalen e. V., Westfälischer Turnerbund e. V.

v.l.: Carsten Kopsieker (Leiter Segelflugschule Oerlinghausen), Prof. Dr. Rudolf Mathar (1. Vorsitzender Segelflugschule Oerlinghausen), Tamara Neumann (Präsidentin AEROCLUB NRW), Stefan Klett (Präsident LSBNRW), Andrea Milz (Staatsekretärin für Sport und Ehrenamt NRW) / Foto (c) LSB NRW, Andrea Bowinkelmann

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Das Schulministerium NRW hat eine Förderrichtlinie unter dem Titel „Extra-Zeit für Bewegung“ veröffentlicht. Im Zeitraum vom 05.07.2021 bis voraussichtlich zum Ende der Sommerferien 2022 werden 2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um der Bewegungsarmut von Schülerinnen und Schülern aufgrund von Corona mit zusätzlichen Bewegungs-, Spiel- und Sportangeboten zu begegnen.

Gefördert werden sportpraktische Gruppenangebote für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 13 aller allgemeinbildenden Schulformen. Die Gruppen müssen aus mindestens zehn Teilnehmer:innen bestehen. Das Ziel ist eine individuelle sport- und bewegungsorientierte Förderung zum Ausgleich von motorischen Defiziten und für die gesundheitliche und soziale Potenzialentwicklung.

Die Fördermaßnahmen können sowohl unterrichtsbegleitend, als auch in den Ferien als Blockmaßnahmen durchgeführt werden. Die Förderung beträgt maximal 500 Euro für eine sechsstündige Maßnahme. Ein Eigenanteil ist nicht erforderlich. In Form von Blockmaßnahmen findet eine Maßnahme täglich zu sechs Zeitstunden statt. Auch können die sechs Stunden in flexiblen Modellen mit jeweils mindestens 90 Minuten pro Tag organisiert werden.

Die Antragstellung soll über das Förderportal des Landessportbundes erfolgen. Antragsberechtigt sind die Jugenden der Mitgliedsorganisationen, sowie Sportvereine.

Die Angebote können geleitet werden durch Sportlehrkräfte, Sportreferendar:innen, Sportstudierende, Diplomsportlehrer:innen sowie Übungsleitungen/Trainer:innen.

Mit einem vereinfachten Verwendungsnachweis ist zu dokumentieren, dass die bewilligten Fördermittel für tatsächliche Ausgaben eingesetzt worden sind, die für die Durchführung der Maßnahme erforderlich waren. Nicht verausgabte Fördermittel sind an die Bewilligungsbehörde unaufgefordert innerhalb von acht Wochen, nach Beendigung der jeweiligen Maßnahme, zurückzuzahlen.

Als Ansprechpartnerin steht Janina Nentwig unter der E-Mail Adresse nentwig@aeroclub-nrw.de zur Verfügung.

Richtlinien_Extra_Zeit_für_Bewegung.pdf

Wir haben hier die aktuellen Fördermöglichkeiten für Vereine zusammengetragen.

Zeit Dein Profil

Beim Projekt der Sportjugend NRW „Zeig dein Profil!“ haben Sportvereine die Chance ihre Kinder- und Jugendarbeit zu analysieren und gezielt weiterzuentwickeln. Die Teilnahme ist für Vereine kostenlos. Der Bewerbungsschluss für das Projektjahr 2020 ist am 30.04.2020.

Das grüne Band

Die Commerzbank und der DOSB verschieben aus aktuellem Anlass die Bewerbungsfrist für „Das Grüne Band“ für vorbildliche Talentförderung im Verein“ vom 31. März auf den 31. Mai 2020.

Deutsche Luftfahrtstiftung

Die Deutsche Luftfahrtstiftung möchte dazu beitragen, dass wirtschaftliche Probleme im Haushalt nicht dazu führen, dass junge Leute ihr Engagement in einem Luftsportverein aufgeben müssen. Daher unterstützt sie betroffene Luftsportler unbürokratisch durch das zinslose Corona-Darlehen.

Voraussetzungen sind: Jugend. Antragsteller sind jünger als 25 Jahre und es besteht eine Mitgliedschaft in einem Luftsportverein. Gebietsansässigkeit. Der Wohnort und der Mittelpunkt der fliegerischen Aktivität liegen in Deutschland. Bedürftigkeit. Antragsteller müssen glaubhaft darlegen, dass sie oder ihre Familie, von der sie wirtschaftlich abhängig sind, durch die gegenwärtige Wirtschaftskrise oder die Maßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen wurden, in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, die es ihnen nicht ermöglichen, weiterhin den Mitgliedsbeitrag zu ihrem Luftsportverein zu bezahlen.

Ablauf: Der Luftsportler stellt einen Antrag an die Deutsche Luftfahrtstiftung. Für den Fall einer Bewilligung verpflichtet er sich darin zur Rückzahlung des Darlehens. Die Stiftung zahlt die Mitgliedsbeiträge direkt an den Luftsportverein. Spätestens ab Januar 2022 zahlt der Darlehensnehmer das Darlehen zinslos in gleichbleibenden Raten bis zum 31.12.2025 zurück.

Förderprogramme des Landes und LSB NRW