Auf seiner Sitzung in Duisburg am 24. September hat das Präsidium des AEROCLUB | NRW den deutschlandweit ersten Ausschuss für virtuellen Luftsport berufen. Vorsitzender des Ausschusses ist Ben Fest, dem Weltmeister des ersten virtuellen FAI-Sailplain-Grand-Prix. Auf seiner konstituierenden Online-Sitzung am vergangenen Montag hat der Ausschuss seine Arbeit aufgenommen.

Ziel ist es, bereits im nächsten Jahr einen NRW-Wettbewerb im virtuellen Segelflug durchzuführen: den „Virtual Offline Contest 2023“. Noch in diesem Jahr ist eine „Crazy Waypoint Challenge“ als Vorbereitung für den Wettbewerb geplant. Nähere Informationen dazu wird es demnächst auf der Seite des Ausschusses geben.

Die Zuständigkeit für virtuelle Sportarten liegt laut DOSB- und LSB-Definition bei den jeweiligen Fachverbänden. Voraussetzung für die Anerkennung virtueller Sportarten als Sport, ist die Gemeinnützigkeit. Im September 2021 hat der AEROCLUB | NRW eine Online-Umfrage durchgeführt, um den Bedarf von virtuellem Luftsport in seinen Vereinen und als Verbandsaufgabe zu ermitteln. Das Ergebnis war vielschichtig. Die Aussagen ließen sich clustern in die Bereiche „Sowas brauchen wir nicht“, „Das gehört zum Thema Ausbildung und Flugsicherheit“ und „Macht hin, sonst verpassen wir den Anschluss“.

Auf Initiative des Vizepräsidenten Kommunikation und Marketing, H.-Henning Blomeyer, hat sich Anfang 2022 eine Info-und-Austauschrunde (IAR) zum Thema gebildet. Die Teilnehmenden der IAR haben seitdem in regelmäßigen Online-Meetings das Aufgabenfeld geprüft und Arbeitsschwerpunkte definiert. Dazu gehören Sportentwicklung, Wettbewerbe und die Bedeutung von virtuellem Luftsport als Instrument für die Mitgliederbindung und -gewinnung der Vereine.

Mit der Berufung des Landesausschusses Virtueller Luftsport gibt das Präsidium den Engagierten einen festen Rahmen ihres Wirkens im Verband und dem Ausschuss den Auftrag die Entwicklung des virtuellen Luftsports zur anerkannten Sportart zu fördern und mitzugestalten.

 

Ansprechpartner

ben fest

Ben Fest
Vorsitzender

 

E fest@aeroclub-nrw.de

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Jan Sellerbeck

 

E sellerbeck@aeroclub-nrw.de

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Reinhold Röder

 

E roeder@aeroclub-nrw.de

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Guido Hartmann

 

E hartmann@aeroclub-nrw.de

Dennis-Daletzki

Dennis Daletzki

 

E daletzki@aeroclub-nrw.de

Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, überreichte am 4. Mai 2022 in der Landesturnschule des Rheinischen Turnerbundes e.V. die positiven Förderentscheidungen im Programmaufruf III (Sportverbände) des Sportstättenförderprogrammes „Moderne Sportstätte 2022“ an die antragsberechtigten Sportfachverbände. Der AEROCLUB | NRW erhielt eine Förderzusage in Höhe von rund 600.000 Euro für seine verbandseigene Luftsportschule in Oerlinghausen.

„Ich freue mich, dass wir mit den nun erteilten Förderentscheidungen die Sportverbände finanziell entlasten und mit den Fördermitteln einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt zeitgemäßer und nutzungsorientierter Infrastruktur der Verbandssportschulen leisten“

Staatssekretärin Andrea Milz

Das NRW-Landesförderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ umfasst insgesamt 300 Mio. Euro und ist in drei Programmabruf-Phasen gegliedert. In der ersten Phase wurden die NRW-Sportverein, in der zweiten die Kreis- und Stadtsportbünde bedacht. Der nun begonnene dritte und letzte Programmaufruf berücksichtigt Sportverbände und die Träger verbandseigener Sportschulen. Staatssekretärin Andrea Milz überreichte in dieser Woche die Förderentscheidung in Höhe von insgesamt 6,1 Mio. Euro an: AEROCLUB | NRW e.V., Landessportbund NRW e. V., Pferdesportverband Rheinland e. V., Rheinischen Turnerbund e. V., Schwimmverband Nordrhein-Westfalen e. V., Westfälischer Turnerbund e. V.

v.l.: Carsten Kopsieker (Leiter Segelflugschule Oerlinghausen), Prof. Dr. Rudolf Mathar (1. Vorsitzender Segelflugschule Oerlinghausen), Tamara Neumann (Präsidentin AEROCLUB NRW), Stefan Klett (Präsident LSBNRW), Andrea Milz (Staatsekretärin für Sport und Ehrenamt NRW) / Foto (c) LSB NRW, Andrea Bowinkelmann

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Noch bis zum 31. Januar 2022 können Sportvereine Zuschüsse für die Sanierung und Modernisierung ihrer Sportstätte beantragen.

„Die bisherige Resonanz bestätigt meinen Eindruck, dass dieses Sonderprogramm von Beginn an als Glücksfall für den organisierten Sport einzustufen ist. Denn mit den insgesamt 300 Millionen Euro können viele Sportstätten in einen optimalen Zustand versetzt werden, so dass unsere NRW-Sportvereine mit ihren umfassenden Angeboten für die Menschen vor Ort ein langfristiger Begleiter bleiben. Damit die Vereine die zur Verfügung gestellten Gelder für überfällige Sanierungsmaßnahmen aber auch nutzen, sind natürlich engagierte Stadtsportbünde sowie Kreissportbünde mit ihren Stadt- und Gemeindesportverbänden als starke Partner gefragt.“

Stefan Klett, LSB-Präsident

Bislang 1,2 Mio. Euro für NRW Luftsportvereine

Im Rahmen des Landesförderprogramms Moderne Sportstätte 2022 haben Mitgliedsvereine des AEROCLUB|NRW bislang insgesamt 2.474.899,00 EUR Gesamtausgaben geltend gemacht, davon sind 1.667.133,00 EUR als Förderung willigt worden. Das sind insgesamt 67%, wobei sich die Bandbreite zwischen 90% und 50% bewegt (Stand 6. Januar 2022).

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Best Practice Beispiel einreichen und bis zu 1.000 Euro für die Vereinskasse gewinnen

Der LSB NRW vergibt insgesamt 12.000 Euro Preisgelder für Sportvereine. Mit der neuen Aktion #Volltreffer – Ideen für den Vereinssport im Rahmen der Initiative #trotzdemSport sammelt der LSB kreative und leicht umsetzbare Ideen.

Vereine können Best-Practice-Beispiel aus sechs Kategorien online einreichen:

  1. Bewegungsangebote
  2. Kommunikation
  3. Kooperationen
  4. Digitales
  5. Finanzen
  6. Medienpräsenz

Ideen, die Vereine über die sozialen Medien mit den Hashtags #Volltreffer und #trotzdemSport einstellen, werden außerdem auf der LSB Social Wall sichtbar.

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Der LSB NRW widmet sich im Rahmen der „Initiative Ehrenamt“ 2021 den Menschen in der zweiten Lebenshälfte: #SPORTEHRENAMT – JETZT ERST RECHT! Gesucht werden diejenigen, die durch ihr ehrenamtliches Engagement besondere Wegbereiter-, Gipfelstürmer- oder Türöffner:innen waren“.

Im Mittelpunkt stehen diesmal nicht die Olympiasieger:innen oder Weltrekordhalter:innen, sondern Zeitzeugen aus Mitgliedsorganisationen, die von ihren außergewöhnlichen persönlichen Erfahrungen im Sport erzählen können und wollen. Ihr Erfahrungsschatz wird unterschiedlich medial aufgearbeitet – vom Podcast über Interviews bis zu Einträgen auf der Social-Wall der Internetseite des LSB www.sportehrenamt.nrw

Sofern es in Eurem Verein hierzu passende Zeitzeugen gibt, schickt uns gerne eine Info an redaktion@aeroclub-nrw.de

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VotesUp! ist ein Online-Abstimmungstool für virtuelle Mitgliederversammlungen, das von den Mitgliedsverbänden und -Vereinen des LSB NRW und der Sportjugend kostenfrei genutzt werden kann.

VotesUp! ist ein ehrenamtliches Projekt. Die Sportjugend NRW und der Landessportbund NRW haben für ihre Mitgliedsverbände und -vereine mit dem VotesUp-Team eine Nutzungsvereinbarung geschlossen.

Vorteile des Tools

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Wir haben hier die aktuellen Fördermöglichkeiten für Vereine zusammengetragen.

Zeit Dein Profil

Beim Projekt der Sportjugend NRW „Zeig dein Profil!“ haben Sportvereine die Chance ihre Kinder- und Jugendarbeit zu analysieren und gezielt weiterzuentwickeln. Die Teilnahme ist für Vereine kostenlos. Der Bewerbungsschluss für das Projektjahr 2020 ist am 30.04.2020.

Das grüne Band

Die Commerzbank und der DOSB verschieben aus aktuellem Anlass die Bewerbungsfrist für „Das Grüne Band“ für vorbildliche Talentförderung im Verein“ vom 31. März auf den 31. Mai 2020.

Deutsche Luftfahrtstiftung

Die Deutsche Luftfahrtstiftung möchte dazu beitragen, dass wirtschaftliche Probleme im Haushalt nicht dazu führen, dass junge Leute ihr Engagement in einem Luftsportverein aufgeben müssen. Daher unterstützt sie betroffene Luftsportler unbürokratisch durch das zinslose Corona-Darlehen.

Voraussetzungen sind: Jugend. Antragsteller sind jünger als 25 Jahre und es besteht eine Mitgliedschaft in einem Luftsportverein. Gebietsansässigkeit. Der Wohnort und der Mittelpunkt der fliegerischen Aktivität liegen in Deutschland. Bedürftigkeit. Antragsteller müssen glaubhaft darlegen, dass sie oder ihre Familie, von der sie wirtschaftlich abhängig sind, durch die gegenwärtige Wirtschaftskrise oder die Maßnahmen, die zur Eindämmung der Corona-Pandemie erlassen wurden, in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, die es ihnen nicht ermöglichen, weiterhin den Mitgliedsbeitrag zu ihrem Luftsportverein zu bezahlen.

Ablauf: Der Luftsportler stellt einen Antrag an die Deutsche Luftfahrtstiftung. Für den Fall einer Bewilligung verpflichtet er sich darin zur Rückzahlung des Darlehens. Die Stiftung zahlt die Mitgliedsbeiträge direkt an den Luftsportverein. Spätestens ab Januar 2022 zahlt der Darlehensnehmer das Darlehen zinslos in gleichbleibenden Raten bis zum 31.12.2025 zurück.

Förderprogramme des Landes und LSB NRW

Wir rufen unsere Mitgliedsvereine auf, für sich den im folgenden beschriebenen Vereinsnotfall zu prüfen und sich entsprechend an den LSB NRW unter vereinsnotfall@lsb.nrw zu wenden.

An welchen Lösungen mit Hochdruck gearbeitet wird, um für NRW-Vereine, -Verbände und -Bünde konkrete, möglichst unbürokratische Hilfsangebote zu finden, erläutern Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, und der Präsident des Landessportbundes NRW (LSB), Stefan Klett, in ihrer gemeinsamen Videobotschaft vom 21. März.

Insbesondere Themen, die Sportvereine und ihre Übungsleiter in dieser schweren Zeit finanziell an die Grenze bringen könnten, haben sie im Blick und stellen auch einige Lösungsansätze, an denen zurzeit gearbeitet wird, in ihrer Videobotschaft vor:

Das 25 Milliarden Euro Programm der Landesregierung zur Hilfe für die Wirtschaft berücksichtigt auch die unternehmerische Arbeit der Vereine. „Vereine geraten durch die ausfallenden Einnahmequellen in Bedrängnis. Hier gilt es, zu verhindern, dass Insolvenzen nahen.“ (Stefan Klett)

Damit Vereine für die Jahres-/Zweijahres-Projekte, für die sie bereits eine Zusage erhalten hatten, ihre Planungssicherheit behalten bzw. wie diese aufrecht gehalten werden kann, dazu werden Lösungen erarbeitet.

Auch der Einzelne bleibt im Fokus. Viele Übungsleiter sind Soloselbständige und zählen auch zu den in den Medien oft genannten Berufsgruppen, die unter der Coronakrise um ihre Existenz bangen. „Übungsleiter sind das Rückrat der Vereine. Es ist unverzichtbar, dass sie auch nach der Krise den Vereinen zur Verfügung stehen.“ (Andrea Milz)

Der LSB ist mit den Kommunen und den entsprechenden Landesorganisationen in Kontakt, um ein Entgegenkommen zu erreichen. „Kommunen, Bürgermeister und Kämmerer des Landes werden gebeten darüber nachzudenken, ob sie Vereine, die jetzt die Sportstätten nicht nutzen, auch damit helfen können, dass sie die Sportstättengebühren vielleicht nicht erheben.“ (Stefan Klett)

Auch das Thema Vereinskredite wird nicht vergessen. Für Vereine mit Bürgschaften des Landes oder mit laufenden Krediten, die davon bedroht sind, dass sie ihre Raten nicht bedienen können, weil Einnahmen wegbrechen und hauptamtlichen Kräfte bezahlen werden müssen gilt: Bevor es wirklich ernst wird, sollte sich darum gekümmert werde, muss darüber gesprochen werden. Nur so können Lösungen rechtszeitig erarbeitet werden und greifen.

Hilfsfonds für Härtefälle

Zu all diesen Themen sind die Vereine aufgerufen, sich beim LSB zu melden, bevor sie an ihre kurzfristige, kritische, existentielle Grenze kommen. Denn nur so kann der LSB den Bedarf seiner Vereine und der Übungsleiter definieren und Lösungen finden.

Unter Angabe der Vereinsnummer können Vereine ihre kurzfristige, erkennbar existenzielle Notlagen melden an Vereinsnotfall@lsb.nrw

Fragen an VIBSS richten

Der LSB hat für die zahlreichen aktuellen Fragen der NRW-Sportvereine, -bünde und -verbände eine zentrale Mailadresse VIBSS@lsb.nrw eingerichtet. Die dort eingehenden Fragen sind mitsamt Antworten in einem FAQ-Katalog auf der LSB-Website zu finden.

Eine telefonische LSB-Beratung steht bis auf Weiteres montags bis freitags von 9 bis 16 Uhr unter der Telefonnummer 0203 7381-777 zur Verfügung.

Solidaritätsaufruf des LSB-Präsidenten

„Liebe Sportlerinnen und Sportler, bleibt dem Verein, dem ihr angehört treu. Auch, wenn jetzt nicht alle Leistungen abgerufen werden können. Auch, wenn jetzt nicht alle Übungsleiterstunden stattfinden können. Auch, wenn nicht alle Hallen oder Sportstätten genutzt werden können. – Haltet eurem Verein die Stange. Haltet keine Mitgliedsbeiträge zurück. Sorgt damit auch dafür, dass die finanzielle Grundlage erhalten bliebt. Und insgesamt meine Bitte und mein Aufruf: Verhaltet Euch jetzt auch in der Gesellschaft solidarisch. Bleibt zuhause. Haltet Abstand. Fahrt den Sozialkontakt auf ein Minimum runter, damit wir alle gesund durch diese Pandemie kommen.“ (Stefan Klett, Präsident LSB NRW)

Einladung zum Online-Sportkurs mit der Staatssekretärin

Am Ende der Videobotschaft, spricht Andrea Milz aus, was auch ihr am Herzen liegt: „Bleiben Sie gesund.“ Und dann lädt ein, zu ihren Sportkursen, die sie aufgezeichnet hat. Sie sind auf der Internetseite ihres Vereins, dem TV Eiche Bad Honnef e.V., zu finden.

„Ihr könnt gerne im Wohnzimmer dann mitturnen. Ich freu mich drauf. Und vielleicht macht es Euch auch ein kleines bisschen Freude in diesen kritischen Zeiten.“ (Andrea Milz, NRW-Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt)

Videobotschaft an NRW-Sportvereine, -Bünde und -Verbände vom 21.3.2020

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Auch wenn es jetzt noch nicht absehbar ist, wann, sicher jedoch ist es, dass sie kommen wird, die Zeit nach den kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus. Eine Antragstellung auf Fördergelder ist eine gut investierte Zeit und online garantiert kontaktarm.

Anerkennung für den Sportverein

2 Mio. Euro stellt die Staatskanzlei NRW dem Landessportbund NRW (LSB) in diesem Jahr für das Landesprogramm zur Förderung des Engagements der Sportvereine zur Verfügung. Auch alle im AEROCLUB | NRW e.V. organisierten Luftsportvereine können einen Antrag stellen. Das Antragsverfahren ist seit dem 2. März online.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Vereinsmaßnahmen, die im Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2020 durchgeführt werden. Die zuwendungsfähigen Ausgaben dürfen für die Maßnahme 1.000 Euro nicht unterschreiten.

Förderschwerpunkte 2020

Besonderheit: Die ersten 500 Maßnahmen mit Förderschwerpunkt „Inklusion“ werden unabhängig vom allgemeinen Eingang der Anträge vorrangig gefördert.

Online-Antragsverfahren

Die Förderanträge können im Förderportal des LSB gestellt werden.