Mit der Neufassung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) im Jahr 2004 wurde auch die Verwaltungsvorschrift für Flugfunk (VV Flufu) geändert. Dieser VV folgend wurden von ab diesem Zeitpunkt Frequenzzuteilungen grundsätzlich für zehn Jahre befristet. Dementsprechend haben auch die ausgestellten Frequenzzuteilungsurkunden eine befristete Laufzeit. Durch die BNetzA werden jetzt erste Schreiben an Halter versendet, deren Zuteilung abgelaufen ist.

*)

*)

In diesen Schreiben*) wird insbesondere darauf hingewiesen, dass Nach Ablauf der Befristung eine Frequenznutzung auf Basis einer abgelaufenen Frequenzzuteilung nicht mehr zulässig ist und eine Ordnungswidrigkeit mit der Androhung eines Bußgeldverfahrens darstellt. Das bedeutet, die Flugfunkstelle darf nicht mehr betrieben werden dürfen.
Weiterhin heißt es in diesen Schreiben, dass eine nachträgliche Verlängerung nicht möglich ist und deshalb vor der Weiternutzung ein Neuantrag gestellt werden muss. Dieser Neuantrag ist zieht die Neuausstellung einer Zuteilungsurkunde mit dem entsprechenden Gebührenbescheid nach sich.

Wir bitte alle Halter ihre Frequenzzuteilungsurkunden zu überprüfen und rechtzeitig bei der BNetzA einen Antrag für die Verlängerung zu stellen.

Eine Anfrage bei der BNetzA ergab, dass die Verlängerung per formlosen Antrag geschieht. Teilen Sie dazu der BNetzA die Frequenzzuteilungsnummer, das Kennzeichen und die Halterdaten mit. Das Einsenden des Originals für eine Verlängerung ist nicht erforderlich.

Bitte beachten:
Eine Verlängerung für Funkgeräte mit einem Kanalabstand von 25 kHz erfolgt grundsätzlich nur bis zum 31.12.2017. Geräte welche die 8,33 kHz-Norm erfüllen werden um 10 Jahre verlängert.

Ralf Keil
Referat Luftfahrttechnik und Betrieb
Deutscher Aero Club e.V.

Der Aeroclub NRW lädt seine Mitgliedsvereine zu einer Infoveranstaltung ein. Thema ist das Förderprogramm ZI:EL.

Termin: Mittwoch, 28. Januar 2015, 18 Uhr
Ort: Haus der Verbände, Friedrich-Alfred-Str. 25, 47055 Duisburg

Die Einladung finden Sie hier.

Vom 14. bis 17. Mai 2015 findet auf dem Flugplatz  Weilerswist die UL-DM 2015 statt.

Die Ausschreibung finden Sie hier

SERA ist eine Abkürzung und steht für „Standardised European Rules of the Air“. Gemeint ist eine Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission, die in weiten Teilen die bisherigen nationalen Regelungen der LuftVO ersetzen wird.

Björn Bräuer beschreibt hier, was sich für LAPL(A)- bzw. PPL(A)-Inhaber ändert.

Ein ereignisreiches Jahr 2014 neigt sich dem Ende. Alle Sparten und Gremien haben in dem hier vorliegenden Jahresbericht die Highlights zusammengefasst.

All unseren Mitgliedsvereinen ist der Jahresbericht im gedruckten Format zugestellt worden.

Den Jahresbericht Modellflug 2014 finden Sie

HIER

Stadtlohn 01.08. – 08.08.2015
Burgdorf 04.08. – 15.08.2015
Musbach 09.08. – 15.08.2015

Die Anmeldung erfolgt regulär über das Portal SCORE am 09.11.2014 um 12 Uhr in der Clubklasse und um 12:05 Uhr in der Standardklasse.
Situationsbedingt (ggf. wird es einen 4. und 5. Ausrichter geben) wird die Meldefrist um 14 Tage verlängert und endet somit am 07.12.2014.
Die Meldegebühr muss bis zum 18. Dezember beim Ausrichter eingegangen sein.

Bitte beachtet:
Für die Teilnahme an einer Qualifikationsmeisterschaft ist als Voraussetzung der Besitz des Leistungsabzeichens mind. in Silber (“Silber-C”) bei der Dokumentenkontrolle nachzuweisen.

Hexentreffen vom 31.01. bis 01.02.2015 in Berlin

Anmeldungsmodalitäten unter www.hexentreffen.com

 

NRW Segelflugforum 22.02.2015

Plakat

Qualifikationsmeisterschaften 2015 zu den Deutschen Juniorenmeisterschaften 2016:

Stadtlohn 01.08. – 08.08.2015
Burgdorf 04.08. – 15.08.2015
Musbach 09.08. – 15.08.2015

Die Anmeldung erfolgt regulär über das Portal SCORE am 09.11.2014 um 12 Uhr in der Clubklasse und um 12:05 Uhr in der Standardklasse.
Situationsbedingt (ggf. wird es einen 4. und 5. Ausrichter geben) wird die Meldefrist um 14 Tage verlängert und endet somit am 07.12.2014. Die Meldegebühr muss bis zum 18. Dezember beim Ausrichter eingegangen sein.

Bitte beachtet:
Für die Teilnahme an einer Qualifikationsmeisterschaft ist als Voraussetzung der Besitz des Leistungsabzeichens mind. in Silber („Silber-C“) bei der Dokumentenkontrolle nachzuweisen.

Die Bewerbungsfrist wurde verlängert

Bitte schickt die Bewerbungen bis spätestens zum 06.12.2014 an folgende Adresse:
Hans Jürgen Scholte ,Mentor Förderverein NRW, Eschstr. 39, 48268 Greven

Rückfragen unter:
Hans-Juergen.scholte@t-online.de oder
Mobil: +49 1573-7565980
Privat: +49 2571-5837111


Originale Nachricht vom 10.11.14

Liebe jugendliche Segelfliegerinnen und Segelflieger,
wir freuen uns, dass wir in diesem Jahr Jugendliche unseres Landesverbandes mit unseren
Förderflugzeugen unterstützen konnten und dabei tolle Erfolge erzielt wurden.

Der Förderverein Leistungssegelflug NRW stellt in enger Abstimmung mit dem D -Kader des
Landesverbandes NRW im kommenden Jahr 2015 wieder talentierten Jugendlichen die
beiden Förderflugzeuge kostenlos für Wettbewerbe und Trainingsmaßnahmen zur
Verfügung!

Leider können wir Euch im Moment noch nicht ganz genau sagen um welchen Flugzeugtyp
es sich handeln wird. Es werden aber sicher zwei sehr leistungsfähige Flugzeuge der
Standardklasse sein. Wahrscheinlich zwei Discus 2b

Die Bewerbung von Jugendlichen sollte enthalten:

Bitte schickt die Bewerbungen bis spätestens zum 15.11. 2014 an folgende Adresse:
Hans Jürgen Scholte ,Mentor Förderverein NRW, Eschstr. 39, 48268 Greven

Rückfragen unter:
Hans-Juergen.scholte@t-online.de oder
Mobil: +49 1573-7565980
Privat: +49 2571-5837111

Weitere Infos und ein Online-Bewerbungsformular gibt es unter:Antrag-Foerderflugzeug
www.foerdervereinnrw.de

Wir freuen uns sehr über zahlreiche Bewerbungen von talentierten Jugendlichen

Antrag-Foerderflugzeug (Word-Dokument)

Liebe Luftsportler,

hier eine Kurzinformation zu den diesjährigen Luftraumgesprächen. Im Zeitraum vom 10.08.2014 bis 17.10.2014 fanden die diesjährigen Abstimmungsgespräche statt, zunächst AUL-intern (Ausschuss Unterer Luftraum), dann mit der DFS speziell für die Situation in NRW (Paderborn, Dortmund, Münster) und Rheinland-Pfalz (Hahn) und schließlich mit allen Vertretern der Luftfahrt bei der Luftraumnutzerkonferenz in Langen.

Ziel des AUL ist es, die Einführung des Luftraum „D-nicht CTR“ für rückgängig zu machen.

Unsere Forderung lautete: Paderborn wieder TMZ, Münster und Dortmund RMZ/TMZ. An den zuletzt genannten Plätzen wäre, nur die Verkehrszahlen betrachtet, gemäß Kriterienkatalog ebenfalls eine TMZ angebracht. Wir wollen aber auch die Sicherheitsbedenken des BMVI ernst nehmen, der sich im letzten Jahr aufgrund der Häufung von Flugsicherheitsmeldungen gezwungen sah, einen Luftraum „D-nicht CTR“ einzuführen.

Die Vertreter der DFS sind für die Beibehaltung der momentanen Luftraumstruktur an allen drei Plätzen, die Vertreter der gewerblichen Luftfahrt möchten dies für Dortmund und Münster ebenfalls, für Paderborn kann man sich eine versuchsweise Einführung des Moduls „RMZ/TMZ“ vorstellen. Die AOPA unterstützt den Vorschlag des DAeC.

Bedauernswerterweise war bei der Diskussion kein Vertreter des BMVI anwesend, um sich einen persönlichen Eindruck in dieser wichtigen Sache zu verschaffen. So werden ihm die folgenden drei Optionen zur Entscheidung schriftlich zugeleitet:

Weitere Informationen vorab

  1. Für die Kontrollzone Köln-Bonn wird es auf der ICAO-Karte 2015 eine kleine Begradigung der Kontrollzonengrenze im westlichen Teil geben. Der Pflichtmeldepunkt „W“ wird entsprechend etwas nach Nordwest verlegt.
  2. Schon am 11.12.2014 tritt eine wesentliche Änderung in Kraft, nämlich die Umwandlung aller Lufträume „F“ in den neu eingeführten Luftraum „RMZ“. Die DFS hat jetzt die entsprechenden Luftraumdaten/Kartenausschnitte als Berichtigung zur aktuellen ICAO-Karte elektronisch zu Verfügung gestellt. Eine ausführliche Beschreibung der Verfahren findet ihr auf der DFS-Hompage an (Service-Kundenbereich-VFR).
  3. Seitens der DFS tauchte die Frage an uns auf, ob der Segelflugsektor „Senne“ tatsächlich benötigt wird, da es im letzten Jahr keine Aktivierung gab. Gebt mir dazu doch bitte eine Rückmeldung!

Bei Fragen oder Anregungen stehe ich euch gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Bis dahin, viele Grüße,
Thomas Buch
AUL-West

Betroffen: Motorschirm-Trike
Alle UL Muster XCitor, Kennblatt-Nr. 586/05-7 1 bis 586/05-7 4; Musterinhaberin FRESH BREEZE GmbH & Co.
Im Internet: http://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/ultraleichtzulassung/sicherheit/