Meldung vom 27.02.2015 um 21:17 Uhr

Datenschutz ist auch im Luftsport ein sensibles Thema. Alle Beteiligten sind miteinander im Gespräch und werden über Ergebnisse zeitnah berichten – mit Sicherheit!

Update 02.03.2015 um 09:00 Uhr

Wie vereinbart haben wir die Stellungnahme vom 26.02.2015 entfernt.

Update 03.03.2015 um 17:32 Uhr

Nach Veröffentlichung von Datenschutzbedenken zur Nutzung der CAMO- und ATO- Software der Firma „Air Software“, führen wir alle notwendigen Gespräche, um die Aufklärung der im Raum stehenden Sicherheitslücken voran zu treiben.

Zu diesem Zweck fand am Montag, den 2. März ein konstruktives Gespräch in angenehmer und sachorientierter Atmosphäre statt, in dem das weitere Vorgehen festgelegt wurde. Einigkeit bestand in dem Ziel, den Technikbetrieb, die Verwaltung und die ATO des Verbandes bestmöglich zu schützen, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Der Software Hersteller wurde nach einstimmigen Beschluss des Präsidiums aufgefordert, sein System von einem unabhängigen Dritten auditieren zu lassen und mögliche Fehler zu beheben.

Die Firma „Air Software“ hat daraufhin angekündigt, umgehend tätig zu werden.

Wir werden über den weiteren Verlauf berichten.

Im Namen des Präsidiums: Stefan Klett
Max Kellermann

Liebe Luftsportlerinnen und Luftsportler,

entgegen aller Erwartungen haben wir als AUL es nicht geschafft, die Luftraumsituation in NRW an den Plätzen Paderborn, Dortmund und Münster zu verbessern. Die Lufträume „D-nicht CTR“ bleiben auch im Jahr 2015 bestehen.

Entgegen aller Hoffnungen, mit der Einführung SERA zum Dezember 2014, das neue Luftraummodul „RMZ“ in diesen Bereichen nutzen zu können, mussten wir erfahren, dass die Vorbehalte und Sicherheitsbedenken im Hause des BMVI sehr groß sind und daher eine sehr konservative Entscheidung zu unserem Nachteil getroffen wurde.

Die von der DFS im Jahre 2013 aufgeführten Zahlen über „flugsicherheitsrelevante Vorfälle“, die sich übrigens bei näherem Hinsehen in dieser hohen Zahl nicht bestätigten, haben die Vertreter des BMVI zurückschrecken lassen und wirken immer noch nach.

Auch Nachverhandlungen und persönliche Gespräche im Hinblick auf diese Umstände und die extrem niedrigen Verkehrszahlen, besonders am Flughafen Paderborn, konnten die Entscheider nicht umstimmen.

Selbst einem Probebetrieb im Jahr 2015 mit einer „RMZ“ in Paderborn, wie von Vertretern der Vereinigung Cockpit und Vertretern von anderen gewerblichen Nutzern dieser Plätze durchaus befürwortet, wurde nicht zugestimmt.

Und dies, obwohl die Verkehrszahlen an diesen Plätzen so niedrig sind, dass gemäß Kriterienkatalog lediglich eine „TMZ“ gerechtfertigt wäre.

Den ab 01.02.2015 gültigen Kriterienkatalog könnt ihr über folgenden Link einsehen http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/kriterienkatalog-einrichtung-von-luftraeumen.html?linkToOverview=js

Das BMVI möchte, dass wir zusammen mit DFS und den Luftraumnutzern das Modul „RMZ“ erst an einem anderen Platz „ausprobieren“. Darin sehen wir als AUL keinen Sinn und werden weiterhin versuchen, eine Lösung für unsere drei Flughäfen in NRW zu finden.

Wir werden also kurzfristig wieder Gespräche mit der DFS und den gewerblichen Nutzern aufnehmen. Es wird viel Überzeugungskraft brauchen und auch eine gewisse Zeit, die eher in Jahresfrist denn Monatsfrist bemessen sein wird.

Zum Schluss nochmal meine Bitte, mich mit Argumenten für die Luftraumgespräche zu versorgen. Dies können Berichte einzelner Piloten über erteilte oder nicht erteilte Freigaben durch die DFS sein, gerne sollen mir aber auch Vereine im Ganzen berichten, wo es gut läuft, oder wo es klemmt. Ganz besonders für unseren überörtlichen Segelflugsektor „Senne“ benötige ich noch Argumente. Nur so kann ich unsere Interessen mit dem nötigen Nachdruck vertreten.

Wünsche euch schöne Flüge und bis bald,

Thomas Buch, AUL-West

Der AEROCLUB NRW hat seine Mitgliedsvereine Ende Januar zu einer Informationsveranstaltung eingeladen, um ihnen das Förderprogramm ZI:EL genauer vorzustellen. Mit diesem lassen sich im Jahr 2015 innovative und kreative Projekte, die von jungen Menschen unter 27 Jahren geplant und durchgeführt werden, finanziell fördern.

Junge Menschen im Ehrenamt? Sie gibt es nach wie vor! Allerdings haben sich ihre Motivationen für ein Engagement ein klein wenig verändert. Denn durch Schule, Ausbildung oder Studium stehen junge Leute vor immer mehr zu bewältigenden Aufgaben. Und da sind für einen ehrenamtlichen Einsatz vor allem Faktoren, wie Spaß, Unverbindlichkeit und Selbstbestimmung gefragt.

Dieser Tatsache widmet sich das Förderprogramm ZI:EL, das die Deutsche Sportjugend (dsj) initiiert hat. „Es gibt jungen Menschen die Möglichkeit, eigene Projektideen zu entwickeln und zu verwirklichen“, sagt Janina Schwake, Referentin der Sportjugend NRW im Bereich Kinder- und Jugendpolitik, die den Vertretern der Luftsportvereine während des Infoabends das Förderprogramm erläuterte. Mit ZI:EL sollen Jugendliche nachhaltig für ehrenamtliches Engagement gewonnen werden. Das Programm fördert Maßnahmen und Projekte, die aktuelle und gesellschaftliche relevante Themen, wie zum Beispiel die Flüchtlingspolitik oder den Klimawandel behandeln.

Auf der Informationsveranstaltung gab es teils rege Diskussionen.

Auf der Informationsveranstaltung gab es teils rege Diskussionen.

Finanziell unterstützt werden aber auch Projekte, bei denen junge Menschen angesprochen werden, die bisher noch nicht ehrenamtlich aktiv sind. Wichtig zu beachten ist: Bei ZI:EL werden keine Maßnahmen gefördert, die es bereits bei dem jeweiligen Verein oder Verband gibt. „Es geht um Innovation beim eigenen Verein oder Verband“, sagt Janina Schwake, „das heißt man darf sich gute Projektideen von anderen „abgucken“ und bei sich selber ausprobieren.“ Kurz gesagt: Neue Projekte und vorhandene Projekte, die weiterentwickelt werden, können über ZI:EL gefördert werden.

Von der Jugendgruppe zum J-Team

Ebenso von ZI:EL unterstützt, wird die Gründung von J-Teams. Dies sind Gruppen von Jugendlichen und/oder jungen Erwachsenen, die sich in einem Team gemeinsam engagieren. Ein neu gegründetes J-Team bekommt als Grundausstattung einen Moderationskoffer sowie einen/eine Berater/-in zur Seite gestellt, der/die bei der Teamfindung hilft. „Eine J-Team-Gründung ist für alle Vereine interessant, die noch kein J-Team haben“, erläutert Referentin Janina Schwake. Heißt: Auch aus einer bereits vorhandenen Jugendgruppe darf ein J-Team gegründet werden.

Sind nun Projektideen für die Jugendarbeit im Verein oder Verband vorhanden oder ist eine J-Team-Gründung geplant, muss ein entsprechender Antrag gestellt werden. Der Aufwand ist dabei gering, denn den Antrag stellt der AEROCLUB NRW für seine jungen Luftsportler/-innen an die Sportjugend NRW. Bei allen Projektideen sollte jedoch vorher zunächst das Feedback der Mitarbeiter/-innen des AEROCLUB NRW eingeholt werden, um abzuklären, ob diese auch über ZI:EL förderbar sind. Die Förderung erfolgt nach Bedarf, ab einer bestimmten Summe muss jedoch ein Eigenanteil geleistet werden.

Die Teilnehmer tauschten ihre Erfahrungen untereinander aus.

Die Teilnehmer tauschten ihre Erfahrungen untereinander aus.

Das Förderprogramm ZI:EL steht für „Zukunftsinvestition: Entwicklung jungen Engagements im Sport“ und ist ein Projekt der Deutschen Sportjugend (dsj). In Nordrhein-Westfalen wird es vom Referat Kinder- und Jugendpolitik der Sportjugend NRW umgesetzt. ZI:EL wird vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aus Mitteln des Kinder- und Jugendplanes des Bundes (KJP) gefördert.

 

Hintergrundinfo: Was ist ein J-Team?

Ein J-Team (Jugendsprecherteam) ist ein loser Zusammenschluss von Jugendlichen, der aus mindestens drei Personen im Alter bis 27 Jahren besteht. Es setzt eigene Projekte um, organisiert Veranstaltungen und Aktionen selbst und engagiert sich in der Jugendarbeit. Ein J-Team ist kein gewähltes Gremium. Mitglieder können jederzeit aussteigen oder sich anschließen und müssen für eine Teilnahme kein Mitglied in einem Verein sein.

Ziel Logo Ministerium

 

Ansprechpartnerin für ZI:EL beim AEROCLUB NRW:

Nina Heithausen

Tel. 0203 / 77 8 44 – 51

heithausen@aeroclub-nrw.de

Der Modellflug hat die Anerkennung der Gemeinnützigkeit laut Katalog der Gemeinnützigen Zwecke (§ 52 Abs.2 AO) erhalten.

Was bedeutet das konkret für unsere Modellflugvereine, die ja bisher von der sogen. „Übungsleiterpauschale“ ausgenommen waren?
Ihr dürft jetzt genauso wie alle anderen Luftsportsparten für die Arbeit eurer Trainer, Betreuer etc. Gelder über den LSB beantragen!

Was muss ich tun?
Ab dem 01. März könnt ihr das Antragsformular und die Förderrichtlinien des Landessportbundes
HIER abrufen. Antragsjahr ist das Kalenderjahr. Im Hinblick auf eine reibungslose organisatorische Abwicklung des Förderverfahrens und zur Sicherstellung einer fristgerechten Auszahlung der Zuwendung gemäß Nummer 7.3 dieser Richtlinie ist der Antrag beim Landessportbund NRW, Postfach 10 15 06, 47015 Duisburg, bis zum 31.05. des Antragsjahres einzureichen. Der Antrag kann schriftlich mit einem Antragsformular oder online auf der Homepage des Landessportbundes, www.lsb-nrw.de, gestellt werden.

Warum ist das jetzt möglich?
Dieser Möglichkeit ist ein langer „Kampf“ voraus gegangen. Viele ehren- wie hauptamtliche Mitarbeiter haben sich für euch in Politik und Verwaltung eingesetzt, um diesen Erfolg zu ermöglichen.
Das mag alles recht unscheinbar klingen, ist aber extrem wichtig für das Selbstverständnis und die Anerkennung eurer/unserer Vereinsarbeit in Politik und Gesellschaft.