Das traditionelle FLY-IN des AEROCLUB | NRW findet in diesem Jahr auf dem Flugplatz Wipperfürth-Neye (EDKN) am 8. September statt. Der Präsident des AEROCLUB | NRW, der Vorsitzende der Motorflugkommission NRW, der Vorsitzende der Ultraleichtflugkommission NRW und die Flieger aus EDKN laden gemeinsam zu diesem verbandsinternen Sportfliegertreffen ein.

Anflug

Bitte so einteilen, dass der Flugplatz zwischen 10.00 und 13.00 Uhr (local) erreicht wird. Später eintreffende Luftfahrzeuge können nicht mehr in der Wertung berücksichtigt werden. Bitte den intensiven Flugbetrieb berücksichtigen.

Infos

Wipperfürth-N. Info: 133,580 MHz (EDKN)
OPS: 02267 / 880327, 880329

Bezüglich der An- und Abflugrichtungen bitte rechtzeitig mit Wipperfürth-N.-Info Funkkontakt aufnehmen und die Platzrunde gemäß AIP genau einhalten.
Die Landegebühren für die FLY-IN-Teilnehmer werden von der Motor-/Ultraleichtflugkommission NRW übernommen. Abstellplätze werden durch Einwinker zugewiesen.

Preise

Jeder teilnehmende Pilot erhält ein Präsent.

Wie gehabt werden ansonsten Pilotinnen/Piloten geehrt, die besonders jung oder besonders vital geblieben oder von besonders weit her eingeflogen sind. Und das mit Motorflugzeugen, Motorseglern, Segelflugzeugen oder Ultraleichtflugzeugen. Es besteht die Möglichkeit des Wiederstarts für Segelflugzeuge.

Der Verein, der mit den meisten Luftfahrzeugen am FLY-IN teilnimmt, erhält traditionell den Wanderteller.

Zeitplan (local)

Programm

Für Verpflegung und Getränke wird gesorgt. Die Kosten für die Grundversorgung tragen die Motko und die ULKO NRW.

 

Zur vereinfachten Nutzung der Segelflugsektoren und des C(HX) Luftraums Köln/Bonn ruft der AEROCLUB | NRW mit diesem Poster die sogenannte „Segelflug-ATIS“ in NRW wieder ins Gedächtnis.

Auf der Frequenz 126,150 MHz habt ihr die Möglichkeit, euch über den Aktivierungsstatus von allen überörtlichen Segelflugsektoren in NRW und den temporären Charlie Luftraum westlich von Köln/Bonn zu informieren. Die Segelflug-ATIS versorgt also auch alle Flieger mit Propeller, mit nützlichen Informationen. Weitere Details zu den Aktivierungszeiten des C(HX) sind auch in den ICAO-Karten Blatt Frankfurt und Rhein-Ruhr veröffentlicht. Detaillierte Infos und Dateien für eure Navis zu den Segelflugsektoren findet ihr auf segelflugsektoren.daec.de

Wir möchten euch mit diesen Infos nicht nur die Möglichkeiten zur Nutzung von freigabepflichtigem Luftraum aufzeigen, sondern euch auch bitten die ATIS zu nutzen um FIS (Langen Information) von vermehrten Nachfragen über Luftraumstatus zu entlasten.

Wenn ihr das Poster im A3 Format für euer Vereinsheim haben möchtet, wendet euch bitte an die Geschäftsstelle. E-Mail: blobel@aeroclub-nrw.de

Text: Habbo Brune

Die Kontrollzone Rheine-Bentlage ist bis auf weiteres per NOTAM deaktiviert. Der Bundesausschuss Unterer Luftraum steht für eine dauerhafte Klärung des Status dazu weiter in Kontakt mit der Bundeswehr.

Dieser Status gilt zunächst bis zum 31. Juli 2018. Bitte beachtet, dass euch diese Information natürlich nicht vom Einholen aktueller NOTAMs in der Region befreit.

EDWW ETHE CONTROL ZONE (CTR) DEACTIVATED M0525/18
From 16 May 2018 13:09    until     31 Jul 2018 23:59 EST
RHEINE-BENTLAGE CTR DEACTIVATED UF

Im Rahmen der kommenden Europäischen Regulierung für unbemannte Luftfahrzeuge existiert in der Specific Category die Möglichkeit sog. Standard Scenarios. Diese Standard Scenarios sind vordefinierte Regeln für immer wiederkehrende Einsatzszenarien, die kann keiner Einzelprüfung mehr bedürfen, wenn die Vorgaben des Standard Scenarios eingehalten werden. Diese stellen dann für bestimmte Anwendungsfälle ein europaweit einheitliches Regelwerk dar.

Die EMFU wird im ersten Schritt auf dem Weg zu solchen standardisierten Regeln die Themen FPV-Race und den Bereich der Modelle > 25 kg angehen und ihre Vorstellungen dazu in den kommenden EASA-Workshop zum Thema Standard Scenarios einbringen.

Zu weiteren Bereichen muss geprüft werden, ob diese ebenfalls für ein Standard Scenario geeignet sind, oder ob diese besser unter den Regeln des §6 der Europäischen Regulierung für unbemannte Luftfahrzeuge behandelt werden sollten.

Gerade der Bereich FPV-Race ist, bedingt durch seinen überschaubaren Regelungsumfang, für eine standardisierte Lösung geeignet und würde dann Nutzen aus einer europaweit einheitlichen Regelung ziehen können. FPV-Race würde damit unabhängig von nationalen Beschränkungen.

Das Gleiche gilt für den Bereich der Modelle > 25 kg, in dem besonders kleine Modellflugverbände aufgrund der Komplexität des Themas Probleme bei einer nationalen Umsetzung haben dürften.

Nach einer Seilrissübung mit Jochen König am 12. Mai darf Mathias Henckels wieder alleine fliegen.

Er hatte vor seiner Querschnittslähmung schon die A-Prüfung absolviert, musste aber nachweisen, dass er mit der neuen Handsteuerung der „77“ für das Seitenruder in allen Flugsituationen klarkommt.

Veröffentlichungen:

Die zweite A-Prüfung: nach einer Seilrissübung mit Jochen König darf Mathias wieder alleine fliegen. Er hatte vor seiner Querschnittslähmung schon die A-Prüfung absolviert, muss aber nachweisen, dass er mit der neuen Handsteuerung der „77“ für das Seitenruder in allen Flugsituationen klarkommt. Foto: Jürgen Fischer, Luftsportgruppe Erbslöh-Langenfeld e. V.

Wie erfüllt der Verein die Anforderungen?

HINWEIS: Eine erste Version dieses Beitrages wurde am 29. März veröffentlicht. Bitte beachten, dass dieser aktualisierte, vorstehende Artikel von dem Märzbeitrag abweicht. Dieser aktuelle Beitrag enthält eine geänderte Muster-Datenschutzerklärung und eine Einwilligungserklärung. Sie sind auch im Downloadbereich abrufbar.

Per 25. Mai 2018 gilt die EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) als in der gesamten EU unmittelbar geltendes Recht in Kraft. Die nationalen Regelungen der EU-Mitgliedsstaaten zum Datenschutz werden weitgehend abgelöst. Auch das deutsche Bundesdatenschutzgesetz, welches in seiner ursprünglichen Fassung aus dem Jahre 2003 stammt, gilt dann nicht mehr. Zusätzlich zur DS-GVO tritt ein neues Bundesdatenschutzgesetz in Kraft, welches die DS-GVO in einzelnen Bereichen durch nationale deutsche Regelungen ergänzt.

Daten

Um welche Daten geht es?

Im Verein muss das Datenschutzrecht beachtet werden, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden. Dies sind individuelle Informationen über eine natürliche Person. Im Verein fallen darunter Daten und Informationen über die einzelnen Mitglieder, wie

Einwilligung

Einwilligung notwendig bei Daten zur Flugtauglichkeit und zur Übermittlung von Daten an den Landesverband

Mit Ausnahme der Information über das Vorliegen eines Tauglichkeitszeugnisses (dazu später mehr) können, wie bisher, die vorgenannten Daten der Mitglieder erhoben und gespeichert werden. Eine ausdrückliche Einwilligung des einzelnen Mitgliedes ist nicht erforderlich, wenn die Daten ausschließlich durch den Verein selbst verarbeitet werden. Sofern die Daten lediglich zur Gewährung der Rechte und Erfüllung der Pflichten aus der Mitgliedschaft in dem Verein benötigt und verwendet werden, gelten diese als Daten, die für die Erfüllung eines Vertrages notwendig sind gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b) DS-GVO. Nach allgemeiner Ansicht entspricht die Mitgliedschaft in einem Verein insoweit der Erfüllung eines Vertrages.

Eine ausdrückliche Einwilligung jedes einzelnen Mitgliedes in die Datenverarbeitung ist aber dann notwendig, wenn sogenannte Daten besonderer Kategorie in Sinne von Art. 9 Abs. 1 DS-GVO verarbeitet werden. Hierunter fallen unter anderem Gesundheitsdaten und daher auch eine Information darüber, ob ein gültiges Flugtauglichkeitszeugnis vorliegt.

Ferner ist die Einwilligung jedes einzelnen Mitgliedes einzuholen, wenn die Daten an einen Dritten weitergegen werden, der nicht ein vom Verein beauftragter Auftragsverarbeiter ist. Dies ist insbesondere bei der Weitergabe von Mitgliederdaten an einen Landesverband zu beachten. Es wird zwar die Auffassung vertreten, dass dies ohne Zustimmung des einzelnen Mitgliedes zulässig ist, wenn es der Verwirklichung der eigenen Ziele des Vereins dient, etwa bei der überregionalen Organisation von Turnieren oder Wettbewerben. Dies ist im Falle der Luftsportler aber nicht ohne weiteres der Fall, da sich diese in der Regel selbst und individuell zu Wettbewerben und Meisterschaften anmelden und nicht über ihren Verein gemeldet werden (wie es etwa bei Fußballvereinen im DFB der Fall ist).

Um die in Luftsportvereinen regelmäßig vorkommenden Sachverhalte datenschutzrechtlich sauber abzudecken, sollte sich der Verein daher für die Verarbeitung von Informationen über die Flugtauglichkeit und für die Weitergabe von Daten an den Landesverband (und im Rahmen der Ausbildung an die zuständige Luftfahrtbehörde) die Einwilligung seines Mitgliedes geben lassen.

Informationen der Mitglieder

Für die übrige Verarbeitung personenbezogener Daten ist, wie schon oben gesagt, eine ausdrückliche Einwilligung der betroffenen Personen nicht notwendig, diese müssen jedoch über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten informiert werden. Eine solche Information erfolgt durch eine sogenannte Datenschutzerklärung (hierfür werden auch andere Bezeichnungen verwendet, wie zum Beispiel Datenschutzhinweise u. ä.). Jeder Verein sollte jedem einzelnen Mitglied nachweislich eine für ihn passende Datenschutzerklärung zukommen lassen und bei der Aufnahme neuer Mitglieder dokumentieren, dass eine Datenschutzerklärung zur Verfügung gestellt wurde. Die Datenschutzerklärung sollte zusätzlich auf der Website des Vereins hinterlegt werden.

Ich bitte zu beachten, dass diese Muster Datenschutzerklärung an die konkreten Gegebenheiten im jeweiligen Verein angepasst werden muss. Einige Hinweise dazu sind in der Erklärung selbst enthalten.

Einwilligungserklärung

Die Muster Einwilligungserklärung deckt die Verarbeitung von Daten zur Flugtauglichkeit und die Weitergabe von Daten an den Landesverband und die Luftfahrtbehörde ab. Auch hier ist genau zu prüfen, ob die Erklärung für die Gegebenheiten im jeweiligen Verein und Landesverband passt.

Weitere Maßnahmen

Das Datenschutzrecht verlangt weitere Maßnahmen. Um diese zu erfüllen, sollte sich der Verein ein Datenschutzkonzept geben, in welchem festgelegt ist, welche Personen zu welchem Zweck Daten verarbeiten dürfen. Das Datenschutzrecht verlangt, dass der Datenzugriff auf einen möglichst kleinen Personenkreis beschränkt wird. Ferner muss sichergestellt werden, dass nicht mehr benötigte Daten vollständig und unwiederbringlich gelöscht werden und es muss gewährleistet sein, dass die im Datenschutzrecht verankerten Betroffenenrechte gewährt werden können, wie etwa das Recht auf unverzügliche Auskunft zu den gespeicherten Daten. Weiter muss dokumentiert werden, dass alle Personen, die Zugriff haben auf personenbezogene Daten, mit den Grundzügen des Datenschutzes vertraut sind.

Der AEROCLUB | NRW prüft derzeit, welche weiteren Hilfen in Zukunft zur Verfügung gestellt werden können. Einstweilen wird allen Vereinen dringend geraten, sich selbstständig um die Einhaltung der neuen Anforderungen zum Datenschutz zu kümmern.

Ansprechpartner

Patrick Kreimer
– Rechtsanwalt –
Email: datenschutz@aeroclub-nrw.de

Foto: Wolfgang Keil

Von links: Martin Clemen, Manuel Reinecke, Dieter Rybold, Reinhard Bockolt, Wolfgang Keil, Andreas Nüs, Christian Klappert

 

Die Sieger von links: Elias Pieper, Vanessa Funke, Konstantin Habedank, Jonas Appelt, Janek Niemiec, Marcel Wolf.

Text: Jürgen Moors, Foto: Wolfgang Höfs

Der AEROCLUB | NRW hatte für das Modellflugjugendtreffen 2018 Brüggen auserkoren. Jugendliche Flugmodellbauer trafen sich vom 5. bis zum 8. April in der Brüggener Jugendherberge, um mit viel Fleiß und Enthusiasmus Flugmodelle zu bauen und natürlich auch auszuprobieren. Dabei wurde auch im fairen Wettkampf ermittelt, wer am besten Bauen und Fliegen kann.

Die Jugendlichen bauten ein ferngesteuertes Segelflugzeug, „Falke“, mit rund einem Meter Spannweite, welches mit einer Technik ähnlich einem Diskuswurf in die Luft befördert wurde. Dabei erreichten die Modelle Höhen von 15 bis 25 Meter. Die Jugendlichen konnten nach kurzer Bauzeit das Modell gleich ausprobieren. Jeder hatte Spaß beim Einfliegen. Da die Modelle unter Aufsicht von erfahrenen Modellfliegern gebaut wurden, waren sie auch technisch einwandfrei und überstanden die ersten Flugversuche ohne Schaden.

Eine weitere Aufgabe bestand darin einen kleinen Gleiter (20 cm Spannweite) so zu modifizieren, dass die größte Strecke und die längste Flugdauer in der Turnhalle gewertet wurde. Dafür stellte die Gemeinde Brüggen freundlicherweise die Burggemeindehalle für den Samstagnachmittag zur Verfügung. Für den spannenden Abschluss sorgte eine kleine Rakete, die jeder Jugendliche aus Papier und Pappe gebaut hatte. Die Rakete enthielt einen kleinen Treibsatz und nutze eine Stange als Startrampe, um dann bis zu 200 Meter hoch zu fliegen. Für die Erprobung der Modelle stellte der Brüggener Modellflugverein LSV Brüggen-Schwalmtal e.V. seinen Modellflugplatz zur Verfügung.

Janek Niemiec (16 Jahre) und Jonas Appelt (17 Jahre) von der Mannschaft Lüdenscheid 1 haben den Wettkampf gewonnen und wurden mit einem Wanderpokal und zahlreichen Preisen belohnt. Auch die anderen Teilnehmer konnten sich am reichen Gabentisch bedienen.