Die Segelflugkommission fördert den Einsatz von Doppelsitzern in den Vereinen des Aeroclub NRW durch die „Initiative Breitensport – Streckensegelflug für Viele

Mit dem Artikel „Der Nutzen des Doppelsitzers in den Luftsportvereinen und als Basis für den Segelflugbreitensport“ wird diese Initiative begründet.

Für die Flugsaison 2019 soll das Engagement der Vereine mit dem Einsatz von Doppelsitzern zum Streckensegelflug beim NRW Segelfliegertag 2019 gewürdigt und durch Geldpreise gefördert werden. Das wurde den Vereinen im Vorjahr mitgeteilt.

In diesem Zusammenhang werden hier Fragen an die Vereine zum Einsatz von Doppelsitzern während der Flugbetriebszeit vom 1.1. bis 31.10.2019 gestellt. Bei den hier angeführten Flugzeugen muss der Verein Halter oder Charterer sein.

EINSENDESCHLUSSS: 14. November 2019

Der per Computer auszufüllende Fragebogen ist bis zum 14.11.2019 an folgende Email-Adresse zu senden: baumgartl@aeroclub-nrw.de

Im Sinne einer fairen Würdigung und geldlichen Unterstützung der Vereine könnten Stichproben zu den Antworten in dem Fragebogen erfolgen.

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300 Millionen Euro stellt die Landesregierung insgesamt für das Programm „Moderne Sportstätte 2022“ zur Verfügung.

Mit dem Start dieser in Form und Umfang einzigartigen und richtungsweisenden Förderung, setzt die Landesregierung ein großartiges Signal. Der Startschuss ist gefallen, ein gutes Gefühl auch für unseren Präsidenten Stefan Klett, nicht zuletzt auch in seiner Funktion als LSB Vizepräsident Finanzen – die Forderungen des Sports wurden ernstgenommen. Danke an die Abteilung Sport und der engagierten Staatssekretärin Andrea Milz

Der Landessportbund NRW e.V. hat auf seiner Internetseite alle aktuellen Informationen zum Thema 300 Mio Euro Sportstättenförderung veröffentlicht. Das komplette Verfahren ist dort erläutert und auch eine Powerpoint-Präsentation sowie die Presseinformation und Fördersummen für die einzelnen Kommunen und Kreise stehen dort zur Verfügung.

Gefördert werden Investitionsmaßnahmen ab 10.000 Euro
Förderfähig sind Maßnahmen zur Modernisierung, Instandsetzung, Sanierung, Ausstattung, Entwicklung, zum Umbau und Ersatzneubau von Sportstätten und -anlagen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf energetischer, digitaler Modernisierung, Geschlechtergerechtigkeit, der Herstellung von Barrierefreiheit bzw. -armut und auf Maßnahmen zur Vermeidung von Unfällen, Verletzungen und Schäden im Sport.

Geringer bürokratischer Aufwand
Der bürokratische Aufwand für die ehrenamtlich geführten Sportorganisationen wird durch ein „Höchstmaß an Vereinfachung der Verfahren“ (Milz) möglichst gering gehalten. Beispielsweise kommt bei Förderungen bis eine Mio. Euro keine Anwendung des öffentlichen Vergaberechts zur Geltung und es gibt eine Festbetragsfinanzierung. Notwendig ist auch nur ein einfacher Verwendungsnachweis notwendig, und „Windhundverfahren“ beim Eingang der Anträge gibt es nicht.

Antragsberechtigt und Antragsvoraussetzung
Antragsberechtigt ist jede Sportverein in NRW, die am 15.10.2018 in einem Stadt-/Kreissportbund oder einem Fachverband des LSB NRW e.V. eine Mitgliedschaft nachweisen können. Antragsvoraussetzung ist, dass der antragstellende Sportverein entweder Eigentümer der Sportstätte oder Mieter bzw. Pächter eben dieser ist. Der Miet-/Pachtvertrag muss nach Antragstellung noch mindestens zehn Jahre Bestand haben.

Verfahrensablauf und Auswahl der Fördermaßnahmen
Über ihren jeweiligen Stadtsportbund, Stadtsportverband bzw. Gemeindesportverband oder Kreissportbund reichen die Vereine ihre Projektskizzen bei der Staatskanzlei ein. Die Staatskanzlei trifft darauf folgend die Förderentscheidung. Über die NRW.BANK als Bewilligungsbehörde erfolgt die Zuwendung. Ab dem 1. Oktober können voraussichtlich die ersten Projektskizzen über das Förderportal des Landessportbundes NRW eingereicht werden; die ersten Fördermittel können schon in diesem Jahr fließen.

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LSB NRW e.V. – 300 Mio Euro Sportstättenförderung: So funktioniert das neue Förderprogramm „Moderne Sportstätte 2022“

Zitate

„Ab sofort können die örtlichen Planungen losgehen: Unser Programm richtet sich an die Sportvereine oder -verbände, die Sportstätten im Eigentum, gemietet oder gepachtet haben. Im Gegensatz dazu waren die bisherigen Förderprogramme für die Sportinfrastruktur, sei es vom Land oder vom Bund, stets ausschließlich auf die Kommunen und die kommunale Infrastruktur ausgelegt.“
(Andrea Milz, Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt)

„Für den organisierten Sport ist das beschlossene Programm ein Glücksfall, den ich so noch nicht erlebt habe. Wir fordern schon seit vielen Jahren, dass wir mehr Gelder für die Sportstätten benötigen, um diese in einen Zustand zu versetzen, so dass wir Top-Angebote über unsere Vereine für die Menschen vor Ort vorhalten können. Nun kommt es natürlich darauf an,  dass unsere Vereine dieses Angebot für überfällige Sanierungsmaßnahmen auch nutzen“ (LSB-Präsident Walter Schneeloch)

„Sofern nicht schon geschehen, nehmt bitte Kontakt zu Euren zuständigen Kreis- und Stadtsportbünden auf. Wir hoffen sehr, dass unsere Luftsportvereine diese einmalige Chance nutzten und bitten Euch um aktive Werbung in Eurer Kommune.“
(Stefan Klett, Präsident AEROCLUB|NRW e.V.)

In diesem und letztem Jahr haben wir, im Umfeld unserer kontinuierlichen sportpolitischen Lobbyarbeit, intensiv den Dialog mit der Landesregierung zur Förderung der notwendigen Anschaffungen von Flugfunkgeräten weitergeführt. Erfreulicherweise hat die neue Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt Andrea Milz Ihren Worten in Ihrer Rede, anlässlich des diesjährigen Verbandstags, auch handfeste Taten folgen lassen.

Die Abteilung Sport der Landesregierung hat uns wenige Tage nach Nikolaus mit einem sehr großzügigen Geschenk bedacht.

Wir haben eine Förderzusage vom Land in Höhe von 100.000,00 Euro bekommen.

Der AEROCLUB | NRW e.V. steuert aus eigenen Mitteln noch den erforderlichen 10%igen Eigenanteil in Höhe von 10.000,00 Euro bei.

Diese Fördergelder von zusammen 110.000,00 Euro sind allerdings zweckgebunden. Die Mittel stehen gezielt nur für Investitionen im Zusammenhang mit der Ausstattung von 8,33kHz-Funkgeräten und nur für Vereine die Ausbildung betreiben zur Verfügung.

In der Kürze der Zeit mussten wir eine etwas ungewohnte Methodik der Verteilung zum Einsatz bringen. Wir haben bei unserer bewährten Aktions-Partnerin Syllvia „Üli“ Böhnisch vom segelflugbedarf24.de zu guten Konditionen noch die erforderliche Menge an Geräten ordern können.

Für die aktiv ausbildenden Vereine in unserem Verband ist der Weg jetzt einfach. Füllt den Antrag nach Vorgabe aus; und legt bitte fest, welcher Typ Funkgerät für Euch am wichtigsten ist. Dann bis zum 31. Dezember 2017 das Formular in der Geschäftstelle per Fax, per Mail oder Brief einreichen. Wir werden dann im Januar eine praxisnahe Verteilung der Geräte vornehmen.

Alle weiteren Infos entnehmt Ihr bitte dem Rundschreiben 12-2017, sowie dem Antragsformular.

RS12-2017 Funkgeräte Förderung

Antrag Verein Funkgerät 2017

 

 

Auch im Jahr 2015 können die Sportvereine wieder einen Antrag auf Förderung ihrer Übungsarbeit stellen.

Die Zuschüsse können bis zum 01.06.2015 beantragt werden.
Das Antragsformular und die Förderrichtlinien des Landessportbundes können
HIER abgerufen werden.

VON KARSTEN WOLTERING

In den meisten Segelflugvereinen hört die Ausbildung von Flugschülern in dem Moment auf, wenn die zumeist Jugendlichen ihren Luftfahrerschein erhalten. Dies ist lange Zeit auch bei der Luftsportgemeinschaft Steinfurt (LSG Steinfurt) in Borghorst-Füchten der Fall gewesen.

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