Der Deutsche Bundestag hat mit der 16. Änderung des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) am 06.07.2021 zu den nach §27d Absatz 1 „internationalen Flughäfen“ mit dem neuen Absatz 1a weitere Flugplätze eingefügt. Auf diesen werden Flugsicherungsdienste vorgehalten und damit durch eine einheitliche Gebühr finanziert.

Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) hat den Auftrag, diese Gebühr festzulegen, was mit der FSAAKV zum 01.09.2021 geschehen wird. Betroffen sind alle Flugplätze, die ATC oder AFIS vorhalten, im Grunde alle mit einer Kontrollzone (CTR) oder RMZ.

Weitere Informationen sind auf der Internetseite des DAeC zu finden.

Quelle: DAeC e.V.

Änderungen gab es unter anderem im Luftraum C Köln/Bonn, Luftraum C Frankfurt, neue Segelflugsektoren wurden eingerichtet und eine RMZ gilt für Schönhagen.

Im PDF sind Informationen über die Änderungen.

Bitte Beachten: Alle Karten wurden mit freundlicher Genehmigung von der DFS für die Präsentation zur Verfügung gestellt und sind nicht zu navigatorischen Zwecken geeignet.

Liebe Luftsportler,

hier eine Kurzinformation zu den diesjährigen Luftraumgesprächen. Im Zeitraum vom 10.08.2014 bis 17.10.2014 fanden die diesjährigen Abstimmungsgespräche statt, zunächst AUL-intern (Ausschuss Unterer Luftraum), dann mit der DFS speziell für die Situation in NRW (Paderborn, Dortmund, Münster) und Rheinland-Pfalz (Hahn) und schließlich mit allen Vertretern der Luftfahrt bei der Luftraumnutzerkonferenz in Langen.

Ziel des AUL ist es, die Einführung des Luftraum „D-nicht CTR“ für rückgängig zu machen.

Unsere Forderung lautete: Paderborn wieder TMZ, Münster und Dortmund RMZ/TMZ. An den zuletzt genannten Plätzen wäre, nur die Verkehrszahlen betrachtet, gemäß Kriterienkatalog ebenfalls eine TMZ angebracht. Wir wollen aber auch die Sicherheitsbedenken des BMVI ernst nehmen, der sich im letzten Jahr aufgrund der Häufung von Flugsicherheitsmeldungen gezwungen sah, einen Luftraum „D-nicht CTR“ einzuführen.

Die Vertreter der DFS sind für die Beibehaltung der momentanen Luftraumstruktur an allen drei Plätzen, die Vertreter der gewerblichen Luftfahrt möchten dies für Dortmund und Münster ebenfalls, für Paderborn kann man sich eine versuchsweise Einführung des Moduls „RMZ/TMZ“ vorstellen. Die AOPA unterstützt den Vorschlag des DAeC.

Bedauernswerterweise war bei der Diskussion kein Vertreter des BMVI anwesend, um sich einen persönlichen Eindruck in dieser wichtigen Sache zu verschaffen. So werden ihm die folgenden drei Optionen zur Entscheidung schriftlich zugeleitet:

Weitere Informationen vorab

  1. Für die Kontrollzone Köln-Bonn wird es auf der ICAO-Karte 2015 eine kleine Begradigung der Kontrollzonengrenze im westlichen Teil geben. Der Pflichtmeldepunkt „W“ wird entsprechend etwas nach Nordwest verlegt.
  2. Schon am 11.12.2014 tritt eine wesentliche Änderung in Kraft, nämlich die Umwandlung aller Lufträume „F“ in den neu eingeführten Luftraum „RMZ“. Die DFS hat jetzt die entsprechenden Luftraumdaten/Kartenausschnitte als Berichtigung zur aktuellen ICAO-Karte elektronisch zu Verfügung gestellt. Eine ausführliche Beschreibung der Verfahren findet ihr auf der DFS-Hompage an (Service-Kundenbereich-VFR).
  3. Seitens der DFS tauchte die Frage an uns auf, ob der Segelflugsektor „Senne“ tatsächlich benötigt wird, da es im letzten Jahr keine Aktivierung gab. Gebt mir dazu doch bitte eine Rückmeldung!

Bei Fragen oder Anregungen stehe ich euch gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung.

Bis dahin, viele Grüße,
Thomas Buch
AUL-West