Liebe Fliegerkameradinnen und Fliegerkameraden,

aus gegebenem Anlass appelliere ich an dieser Stelle nochmals die Erlasse des MAGS (Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales) vom 15. und 17.März sowie deren Fortschreibung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen jederzeit zu berücksichtigen und einzuhalten.

Hier möchten wir als Verband insbesondere auf den Punkt 3. der Fortschreibung ab dem 18.03.2020 hinweisen:

„Folgende Einrichtungen, Begegnungsstätten und Angebote sind zu schließen beziehungsweise einzustellen:
[…]
Jeglicher Sportbetrieb auf und in allen privaten und öffentlichen Sportanlagen sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen, sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen ab dem 17.03.2020
[…]“

Hierunter fallen Flugplätze / Fluggelände welche im Rahmen des Vereinssports – und damit als Sportanlage – genutzt werden oder ausschließlich diesem zur Nutzung zur Verfügung stehen. Die Argumentation des Alleinfliegens zur Wahrung des erforderlichen Abstands zwecks Minimierung des Infektionsrisikos greift hier nicht, da es hier um den Betrieb der Sportstätte und dessen Einschränkung geht und nicht um eine individuelle Verhaltensmaßnahme.

Bitte tragt alle dazu bei diesem Erlass zu folgen um

Lasst uns als Luftsportler in dieser krisengeschüttelten Zeit ernstzunehmende und verantwortungsbewusste Mitglieder der Gesellschaft sein.

Achtet aufeinander und bleibt gesund,
Eure Tamara

Tamara Neumann, Präsidentin AEROCLUB NRW e.V.

Meldung vom 27.02.2015 um 21:17 Uhr

Datenschutz ist auch im Luftsport ein sensibles Thema. Alle Beteiligten sind miteinander im Gespräch und werden über Ergebnisse zeitnah berichten – mit Sicherheit!

Update 02.03.2015 um 09:00 Uhr

Wie vereinbart haben wir die Stellungnahme vom 26.02.2015 entfernt.

Update 03.03.2015 um 17:32 Uhr

Nach Veröffentlichung von Datenschutzbedenken zur Nutzung der CAMO- und ATO- Software der Firma „Air Software“, führen wir alle notwendigen Gespräche, um die Aufklärung der im Raum stehenden Sicherheitslücken voran zu treiben.

Zu diesem Zweck fand am Montag, den 2. März ein konstruktives Gespräch in angenehmer und sachorientierter Atmosphäre statt, in dem das weitere Vorgehen festgelegt wurde. Einigkeit bestand in dem Ziel, den Technikbetrieb, die Verwaltung und die ATO des Verbandes bestmöglich zu schützen, um den sicheren Betrieb zu gewährleisten.

Der Software Hersteller wurde nach einstimmigen Beschluss des Präsidiums aufgefordert, sein System von einem unabhängigen Dritten auditieren zu lassen und mögliche Fehler zu beheben.

Die Firma „Air Software“ hat daraufhin angekündigt, umgehend tätig zu werden.

Wir werden über den weiteren Verlauf berichten.

Im Namen des Präsidiums: Stefan Klett
Max Kellermann